Hallo,
ich habe vorhin durch Zufall hier im Forum gelesen, dass man beim Rentenversicherungsträger nicht zwingend eine Mitgliedsnummer braucht sondern es ausreicht, wenn man das Geburtsdatum angibt. Das ganze hilft mir im Grunde sehr weiter, weil ich genau das Problem gerade in einer Akte habe. Allerdings ist mir beim Durchsehen des PfüB-Formulars (https://justiz.de/formulare/zwi_bund/ge ... rungen.pdf) aufgefallen, dass es kein gesondertes Feld für das Geburtsdatum des Schuldners gibt. Wo schreibt man es denn üblicherweise hin?
Auf Seite 2 Oben beim Schuldner?
Auf Seite 4 in das Feld Konto- / Versicherungsnummer?
Auf Seite 8 unter sonstige Anordnungen?
Pfüb Rentenversicherungsträger bekannt - wie Geburtsdatum angeben?
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Leider gibt es Rechtspfleger, die das Geburtsdatum streichen, wenn es auf Seite 2 angegeben wird.
Trotzdem würde ich es versuchen und dort reinschreiben mit einem zusätzlichen Hinweis auf das Geburtsdatum auf Seite 4 unter Anspruch "B".
S. Geiselmann
Trotzdem würde ich es versuchen und dort reinschreiben mit einem zusätzlichen Hinweis auf das Geburtsdatum auf Seite 4 unter Anspruch "B".
S. Geiselmann