Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezg. Zinsforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SimCo
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#1

02.06.2020, 16:06

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Aus einer notariellen Urkunde ist der Käufer verpflichtet, an den Verkäufer ab dem 01.3.2019 bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises monatlich Zinsen in Höhe von 5 % p.a. bezogen auf den noch ausstehenden Kaufpreis zu zahlen.

Jetzt zahlt der Käufer seit Dezember 2019 die monatlichen Zinsen nicht mehr und der Vertrag soll wohl rückabgewickelt werden, da der Käufer kein Geld hat.

Es soll ein Pfüb bei dem zuständigen Finanzamt bezüglich des Anspruchs auf Rückzahlung gezahlter Grunderwerbssteuer gemacht werden. (vorläufiges Zahlungsverbot ist bereits unterwegs)

Meine Frage ist, wie trage ich die Summen (Forderung S. 3) korrekt ein? Ein extra Feld nur für die Zinsen gibt es nicht. Kann ich die bislang ausgerechneten Zinsen als Teilforderung zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % ab dem .....

Die Pfändung soll ja auch auf zukünftige Zahlungen bezogen sein.

Da es sich um eine hohe Summe handelt, bin ich verunsichert.
Danke und lg
Simone
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Anahid
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#2

03.06.2020, 13:21

Ich würde das als Hauptforderung eintragen, ohne das weiter zu verzinsen. Allerdings sehe ich ein Problem darin, zukünftige Zinszahlungen mit zu pfänden, da ja gar nicht klar ist, bis wann Zinsen anfallen werden usw. Mal gesetzt dem Fall, dass der Schuldner jetzt doch eine Teilzahlung leisten würde (ja ich weiß....wird er wohl nicht....aber dennoch muss das für eine Pfändung berücksichtigt werden), dann würden ja die Zinsbeträge niedriger. Ich bin daher der Auffassung, dass zukünftige Zinsansprüche nicht von der Pfändung umfasst werden können.
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#3

04.06.2020, 09:16

Vielen Dank für deine Antwort. Die Zinsen würden jedoch nicht geringer, da die Zinsen monatlich immer von der gleichen Summe (Kaufpreis, auf den nicht 1 Cent entrichtet wurde) berechnet werden. Der Verkäufer wird nichts zahlen, kann er wohl gar nicht.
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#4

04.06.2020, 14:06

Ja, es ist nicht davon auszugehen, dass er zahlt. Aber er rein theoretisch könnte er zahlen und damit würde sich die Zinsschuld verringern. Aus diesem Grund wirst Du keine zukünftigen Zinsen vollstrecken können.
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