ZV gegen e.V. in Liquidation

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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alda
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#1

18.05.2020, 08:47

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem...... Ich habe einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen einen e.V. in Liquidation. Eine Löschung des Vereins wurde bisher noch nicht vorgenommen.

Kann ich nun eine Zwangsvollstreckung einleiten gegen diesen Verein unter der Anschrift des Liquidators einleiten mit dem Vermerk, dass dieser der gesetzliche Vertreter des Vereins ist? Ich weiß dass ich nur in das Vereinsvermögen vollstrecken kann.....

Wäre super wenn mir diesbezüglich jemand eine Auskunft geben könnte. Es gibt immer wieder Sachen die man noch nicht kennt..... ;)

Vielen lieben Dank im voraus und sonnige Grüße
alda
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Tigerle
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#2

19.05.2020, 08:35

Du musst bitte gemäß Forenregeln noch Dein Profil um Deine Berufsbezeichnung ergänzen, sonst darf/kann Dir hier niemand auf Deine Frage antworten.
alda
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#3

25.05.2020, 10:11

Okay, vielen lieben Dank für den Hinweis.
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Anahid
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#4

25.05.2020, 11:06

Ja, kannst Du. Aber nur die Abgabe der Vermögensauskunft für den Verein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
alda
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#5

25.05.2020, 13:32

Vielen Dank für Deine Antwort......

Allerdings konnten wir jetzt noch eine Bankverbindung in Erfahrung bringen und daher werden wir es nun mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss versuchen. Nachdem die Forderung nicht allzu hoch ist, ist das wahrscheinlich die erfolgversprechendere Maßnahme.
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