Kosten Vorläufiges Zahlungsverbot bei Antrag Pfüb unbekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Pretty Belinda
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#1

05.11.2019, 13:26

Hallo Ihr Lieben, ich habe da mal wieder eine Frage... :patsch

Es geht darum, dass wir bei 3 Drittschuldnern je VZV beantragt haben und im Anschluss einen Pfüb. Dann haben wir nach dem Pfüb nochmal ein VZV gemacht, um die Frist von den 4 Wochen zu wahren, weil der Pfüb nicht so schnell zugestellt werden konnte.

Jetzt hat ein Drittschuldner Zahlungen geleistet (Arbeitgeber). Jetzt ist noch ein Betrag von knapp 300 € offen der sich höchstwahrscheinlich aus dem neuen VZV und den Zustellkosten, die bei Antrag auf Pfüb noch nicht bekannt waren, zusammensetzt. Mehr haben wir nicht beantragt.

Wie kann ich jetzt gegenüber dem DS begründen, dass er diese Restforderung noch zahlen muss? Dieser meint nur, bei ihm sei die Forderung ausgeglichen.

Vielen Dank im Voraus.

Pretty Belinda :wink2
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Anahid
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#2

05.11.2019, 14:11

Was meinst Du mit Kosten VZV? Die Kosten eines VZV sind durch die Kosten des PfÜB abgegolten. Es können also lediglich die Zustellungskosten offen sein und die dürften wohl kaum bei 300,00 € liegen. Hast Du denn schon von den anderen Drittschuldnern Bescheid?
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#3

05.11.2019, 14:43

Ja mit Kosten VZV meinte ich die Zustellkosten einerseits und dann die Kosten von dem neuen VZV andererseits. Wir haben 3 vor dem PÜ gemacht und dann einen PÜ, also sind die Kosten von einem VZV auf den PÜ angerechnet worden, zwei blieben bestehen.
Dann haben wir nach dem PÜ noch ein weiteres VZV gemacht, weil die Frist von dem VZV drohte bei einem DS abzulaufen. Dafür sind dann auch nochmal Zustellkosten entstanden.

Der DS der gezahlt hat, meinte nun sie habe die im PÜ genannten Kosten bezahlt. Wenn man alle Zustellkosten und das neue VZV zusammenrechnet, kommt man auf ca. 260 €, denke zzgl. Zinsen da HF fast 2.000 € sind passt das und es kommt die noch offene Forderung von 280 € raus (hatte aufgerundet auf 300 €).
Die anderen DS haben zwar eine DS-'Erklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung geleistet.
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#4

05.11.2019, 14:59

Du bekommst keine Anwaltskosten für ein VZV. Ob Du eins oder 50 machst, ist egal. Die Kosten sind mit dem dazugehörigen PfÜB abgegolten.
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#5

05.11.2019, 15:37

Oh, das habe ich bis jetzt immer so gemacht :/

Dachte, dass pro Antrag auf VZV auch die Gebühr nach 0,3 anfällt. Hab das mal gelesen. Aber wenn ich anschließend einen PÜ mache, sind damit alle abgegolten, obwohl nur ein PÜ gemacht wird, richtig?

Dann muss ich die ja sowieso stornieren und das Forderungskonto berichtigen. Dann ist die Differenz wahrscheinlich nicht mehr so groß bzw. vollständig getilgt.

Danke ;)
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#6

05.11.2019, 15:58

Ja richtig. Du bekommst entweder VZV oder PfÜB. Du kannst aber nicht 50 VZV machen, um dann 49 x VZV und 1 x PfÜB zu erhalten. VZV (egal wieviele) und PfÜB bilden eine Einheit und damit fällt die Gebühr nur einmal an.
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#7

05.11.2019, 16:42

OK, vielen Dank :)
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#8

22.05.2020, 10:37

Ich muss den Beitrag nochmal aufgreifen.

Ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot und gleichzeitig einen PfÜB beantragt und auch zustellen lassen. Leider habe ich beim PfÜB-Antrag vergessen, die Zustellkosten für das vorläufige Zahlungsverbot mit aufzunehmen, da mir die bis dahin ja auch nicht bekannt waren. Der Drittschuldner hat zwischenzeitlich die im PfÜB benannten Beträge an uns ausgekehrt. Wie kann ich jetzt noch die Zustellkosten beitreiben?

Danke euch bereits vorab.
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#9

22.05.2020, 20:20

VZV und PfüB bilden eine Vollstreckungsmaßnahme.
Daher sind die Zustellungskosten Für das VZV Teil der Zustellungskosten, die auf Seite 3 des PfüBformulars genannt sind.

S. Geiselmann
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#10

25.05.2020, 15:22

Vielen Dank für deine Rückmeldung! Dass die beiden ZV-Maßnahmen eine Angelegenheit bilden, war mir bekannt, aber das der Text auf Seite 3 auch das vorläufige Zahlungsverbot einschließt, war mir neu. Dann werde ich die Drittschuldnerin mal anschreiben und auf die Kostenrechnung der GVin hinweisen.
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