Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1
19.05.2020, 17:40
Hallo ihr Lieben,
wenn das Arbeitsverhältnis des Schuldners jetzt durch die Pandemiesituation durch Kündigung aufgelöst wird, aber der Schuldner dann wieder eingestellt wird, wenn mehr Aufträge reinkommen, ist dann mein Pfüb zwecks Lohnpfändung wirkungslos und es muss ein neuer gemacht werden?
Hat da schon einer Erfahrungen gemacht diesbezüglich?
Danke für eure Hilfe bereits im Voraus!
![Yeah-Smilie :yeah](./images/smilies/yeah.gif)
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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Whiterose90
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#3
19.05.2020, 19:09
Oh, vielen lieben Dank!
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)