Pfändung gem. § 850e ZPO - Zusammenrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
JusyD
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#11

14.07.2016, 11:34

Hallo Ihr Lieben, :wink1

ich muss dieses Thema nochmals aufleben lassen.

Mein Problem ist, ich habe beim Antrag des PfÜBs vergessen, die Zusammenrechnung der Einkünfte (Renten) zu beantragen. Hat jemand eine Idee, wie ich das nachträglich machen kann? Gibt es da irgendein Muster für?

Vielen Dank im Voraus.

LG JusyD
Sonnenkind
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#12

14.07.2016, 11:37

http://www.iww.de/ve/archiv/lohnpfaendu ... hen-f35576

Etwas weiter unten: Nachträglicher Antrag auf Zusammenrechnung möglich.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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#13

14.07.2016, 11:40

Danke, das habe ich auch schon gesehen, aber leider gibt es auch dort kein Muster dafür.
Ich möchte da nichts falsch formulieren oder so... Ich bin nämlich ab Montag für 2 Wochen in Urlaub und es wäre schon ganz gut, wenn da keine Monierung in der Zeit kommen würde... sonst verzögert sich das Ganze :/
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#14

14.07.2016, 11:42

Ich hätte jetzt lediglich einen SS an das Vollstreckungsgericht gemacht mit dem Antrag auf Zusammenrechnung folgender Einkommen .......

Sicherheitshalber würde ich dann an deiner Stelle beim Vollstreckungsgericht anrufen und dort nachfragen, wie du es machen sollst.
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#15

14.07.2016, 11:44

Ich schreiben jetzt einfach so, wie es im PfÜB steht:

In der Sache...... wird gemäß dem beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, AZ:......, Antrag gestellt auf Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (§850eNr. 2 ZPO).

Und natürlich füge ich da die Drittschuldnererklärungen bei, damit die Höhe der Rente zu entnehmen ist :-)
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#16

14.07.2016, 11:44

Sonnenkind hat geschrieben:Ich hätte jetzt lediglich einen SS an das Vollstreckungsgericht gemacht mit dem Antrag auf Zusammenrechnung folgender Einkommen .......

Sicherheitshalber würde ich dann an deiner Stelle beim Vollstreckungsgericht anrufen und dort nachfragen, wie du es machen sollst.
Danke :-)
ich
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#17

22.04.2020, 16:02

Ich hätte hierzu auch Fragen. Könnt ihr mir helfen?

Unser Schd. ist bei einer Zeitarbeitsfirma (Netto-Einkommen ca. 1.500,00 €) angestellt. Zusätzlich ist er als Kellner/Barkeeper auf 450,00 € angestellt. Ich soll u.a. den Lohn pfänden.

Meine Fragen:
Thema: Zusammenrechnen der Löhne:
Ich möchte beim Hauptarbeitgeber den Lohn pfänden. Wie gehe ich wg. der Zusammenrechnung vor? Muss ich den zweiten Arbeitgeber im Pfüb mit als Drittschuldner angeben (diese Frage stellt sich für mich v.a. wg. dem ersten Kästchen auf S. 7 d. Pfübs)? Oder gebe ich nur den Hauptarbeitgeber an + ankreuzen auf der ersten Seite, dass ich die Zusammenrechnung beantrage? Wenn ich nur den Hauptarbeitgeber angebe, wie fülle ich dann das erste Kästchen von S. 7 d. Pfübs aus?
Unbenannt.jpg
Thema: Lohn aus Nebenjob:
Dank Corona haben ja momentan keine Bars auf. Demnach gehe ich davon aus, dass unser Schd. hier gar kein Einkommen erzielt. Soll ich trotzdem die Zusammenrechnung beantragen?
Wenn Bars wieder öffnen dürfen, kann ich dann den Lohn aus dem Nebenjob mit Antrag auf Zusammenrechnung der Löhne ebenfalls pfänden? Ich würde hier beantragen, dass der unpfändbare Grundbetrag beim Hauptarbeitgeber zu belassen ist, weil dieses Einkommen die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.


Vielen Dank gleich schon einmal für eure Hilfe!
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#18

22.04.2020, 16:14

Wenn der Schuldner auf 450,00 € Basis arbeitet, dann ist das ein festes Einkommen; da kommt es doch nicht darauf an, ob die Bar geöffnet hat oder nicht.

Um eine Zusammenrechnung von Einkünften erwirken zu können, musst Du immer sämtliche Einkünfte auch gepfändet haben. Du kannst also nicht erst später den Lohn aus dem Nebenjob pfänden, wenn Du eine Zusammenrechnung willst.

Solltest Du schon eine Lohnpfändung laufen haben und Dir später weitere Einkünfte bekannt werden, so kannst Du diese dann pfänden und dann nachträglich die Zusammenrechnung beantragen.
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#19

22.04.2020, 16:31

ich möchte aktuell den Lohn aus dem Hauptjob pfänden. Laut unserem Formularbuch darf ich nur einen Lohn in einem Pfüb haben. Deshalb komme ich jetzt echt durcheinander. Wie beantrage ich es nun richtig?
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#20

22.04.2020, 17:46

Nein, Du kannst beide Arbeitgeber in einen PfÜB aufnehmen.
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