Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe, wie der Titel schon sagt, eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen und da ich im ZV-Thema echt eine Niete bin, nun meine Frage:
Wie geht es jetzt genau weiter mit der ZV?
Ich weiß, dass das sicher eine höchst einfache Frage ist, aber mit solch einer ZV-Thematik hatte ich bislang noch nicht zu tun und ich bin durch das viele googlen auch eher verwirrt als schlauer...
Zwangssicherungshypothek eingetragen - und jetzt?
- fruchtzwergi
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Jetzt geht es weiter mit Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.
Bevor ein Verfahren eingeleitet wird, sollten die Befriedigungsaussichten abgeschätzt werden.
S. Geiselmann
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- fruchtzwergi
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Dazu musst Du einen Grundbuchauszug einholen, wenn Dir kein Teilauszug bei der Eintragung mitgeschickt wurde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- fruchtzwergi
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Wir haben eine Eintragungsbekanntmachung erhalten und auf dem Zettel am Titel steht Abt. III Nr. 7.
Ich hole also zunächst einen Grundbuchauszug ein?
- mücki
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Ja, weil du jetzt nämlich nur weißt, dass eure Eintragung die lfd. Nr. 7 im Grundbuch Abt. III hat. Du weisst aber nicht, ob die vorhergehenden Eintragungen vielleicht schon gelöscht sind oder in welcher Höhe überhaupt Eintragungen vorhanden sind..fruchtzwergi hat geschrieben: ↑22.04.2020, 10:26Wir haben eine Eintragungsbekanntmachung erhalten und auf dem Zettel am Titel steht Abt. III Nr. 7.
Ich hole also zunächst einen Grundbuchauszug ein?
Selbst wenn diese im GB noch als offen geführt werden, kann es sein, dass trotzdem schon die Tilgung erfolgt ist. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, erledigte Eintragungen löschen zu lassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- fruchtzwergi
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Ok, dann hole ich erstmal einen Auszug ein und melde mich dann sicher wiedermücki hat geschrieben: ↑22.04.2020, 12:33Ja, weil du jetzt nämlich nur weißt, dass eure Eintragung die lfd. Nr. 7 im Grundbuch Abt. III hat. Du weisst aber nicht, ob die vorhergehenden Eintragungen vielleicht schon gelöscht sind oder in welcher Höhe überhaupt Eintragungen vorhanden sind..
Selbst wenn diese im GB noch als offen geführt werden, kann es sein, dass trotzdem schon die Tilgung erfolgt ist. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, erledigte Eintragungen löschen zu lassen.