Hallo Zusammen,
vermutlich habe ich eine ganz dumme Frage; ich stelle sie trotzdem:
Wir haben Zwangsversteigerungsantrag gestellt. Den Vorschuß für den Sachverständigen in Höhe von € 1.500,00 hat unsere Mandantin an das Gericht eingezahlt. Bevor das Objekt jedoch versteigert wurde, hat der Schuldner die Forderung komplett gezahlt, also die titulierte Forderung zzgl. aller Kosten und Zinsen.
Dummerweise hatte ich vergessen, die Sachverständigenkosten von € 1.500,00 mit in die Forderungsaufstellung einzubuchen. Wir haben zwar jetzt - weil wir den Versteigerungsantrag zurückgenommen haben - einen Großteil des Sachverständigenvorschusses wieder zurückbekommen (€ 1.200,00), aber letztlich sind ja € 379,26 an diesen Kosten angefallen und müssen vom Schuldner gezahlt werden.
Habe ich noch eine Chance, mir diese Kosten vom Schuldner zurückzuholen? Weiß das jemand?
Viele Grüße an alle!
Flora
Erstattung ZV-Kosten nach Tilgung der Forderung
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Das geht über eine Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO.
S. Geiselmann
S. Geiselmann