Sparbuch Hilfspfändung nach Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aelizia
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#1

04.03.2020, 11:28

Hallo zusammen :wink1

Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Pfüb (Bankkonto) beantragt. Die Bank teilt in Ihrer DS-Erklärung jetzt mit, dass u.a. ein Sparkonto besteht und zur Auszahlung das Sparbuch vorgelegt werden muss.
Leider wurde im Pfüb-Antrag nicht angekreuzt, dass das Sparbuch herauszugeben ist.

Frage dazu:

Wenn ich das richtig recherchiert habe, kann ich jetzt im Wege der Hilfspfändung den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Sparbuch beim Schuldner einzuziehen und muss nach Einziehung innerhalb von vier Wochen einen (um die Anordnung) ergänzten Pfüb zustellen lassen.

Ist das richtig? Oder gibt es ein anderes Vorgehen?

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Whiterose90
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#2

28.03.2020, 12:30

Oh, schwierig, ich mache gerade so eine Sparbuchpfändung, bin aber leider kein Profi in ZV.

Ich würde gleich den Pfüb berichtigen lassen. In der Zwischenzeit würde ich bei der Bank anfragen, wie hoch überhaupt das Guthaben auf dem Sparbuch ist. Nicht, dass du dir jetzt eine übelste Mühe machst und dann ist da nur 1 Euro drauf. Erst danach, wenn die ZV-Unterlagen wieder da sind, würde ich den Gerichtsvollzieher losschicken. In meiner Erinnerung dauert eine Pfüb-Ergänzung nicht ganz so lang.
Aelizia
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#3

08.04.2020, 16:08

Whiterose90 hat geschrieben:
28.03.2020, 12:30
bei der Bank anfragen, wie hoch überhaupt das Guthaben auf dem Sparbuch ist.
Danke für die Rückmeldung. Ich war einige Zeit nicht im Büro, hab das Problem aber tatsächlich so gelöst, dass ich mit der Bank gesprochen habe und das Sparbuch letztlich nicht benötigt wurde, weil die anderen Konten genug Guthaben hatten.
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#4

08.04.2020, 17:40

Das ist ja klasse. 🥳
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