wir haben folgenden Vergleich, aus dem nun die ZV erfolgen soll:
Kläger: Arbeitnehmer
Beklagte: Arbeitgeber
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung der Beklagten vom 01.07.2019 aus betrieblichen Gründen sein Ende gefunden hat.
2. Die Beklagte zahlt an den Kläger Vergütung für den Monat Juni 2019 in Höhe von 3.610,00 € brutto abzüglich bereits geleisteter 1.200,00 € netto.
3. Die Beklagte erteilt dem Kläger für den Monat Juli 2019 eine Abrechnung über einen Bruttolohn in Höhe von 1.748,00 € und zahlt den sich daraus ergebenen Nettolohn an den Kläger aus.
Sollte der Betrieb der Beklagten nicht in den betrieblichen Anwendungsbereich des Tarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaus fallen, wäre der dem Kläger zustehende Urlaub ebenfalls mit der
Juliabrechnung abzurechnen und entsprechende Urlaubsabgeltung an den Kläger zu zahlen.
4. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein qualifiziertes, seinem beruflichen Fortkommen dienliches, wohlwollendes Arbeitszeugnis.
5. Die Zahlungen aus Ziffer 2. und 3. dieses Vergleiches sind fällig zum 31.12.2019.
Ich habe absolut keine Ahnung wie ich jetzt die ZV machen soll
![Paniksmiley :panik](./images/smilies/panik.gif)
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten.
Liebe Grüße aus Bremen