Hallo ihr Lieben,
es gibt zwar eigentlich keine dummen Fragen, aber meine kommt mir irgendwie doch so vor. Vielleicht habe ich auch einfach ein Brett vorm Kopf.
Wir wollen versuchen, einen bereits erlassenen VB über einen hartnäckigen Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb zustellen zu lassen, da das Mahngericht an der Zustellung scheitert. Es klebt nämlich schlicht kein Namensschild am Briefkasten. Hat der Schuldner nach Zustellung des MB wohl ganz frech entfernt.
Ich habe jetzt zwei VBs vom Mahngericht bekommen, eine Ausfertigung für den Antragsteller und eine für den Antragsgegner. Und nun die bescheuerte Frage:
Gebe ich dem Gerichtsvollzieher beide Ausfertigungen mit oder nur die für den Antragsgegner? Ich dachte jetzt beide und die ZU wird dann durch den Gerichtsvollzieher mit dem VB verbunden und wir erhalten unsere Ausfertigung danach zurück?
Oder schicke ich nur die Ausfertigung für den Antragsgegner mit und bekomme dann einen Zustellungsnachweis, den ich selbst an unseren Titel "rantacker", ähnlich wie die Zustellkarte bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt?
Ich hab sowas einfach noch nie gemacht und dabei mache ich die ZV nicht erst seit gestern.
Könnt ihr mir da helfen?
Viele liebe Grüße
Jenny
Zustellung VB per Gerichtsvollzieher
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Richtig gedachtKüstenkind hat geschrieben: ↑21.01.2020, 18:33Ich dachte jetzt beide und die ZU wird dann durch den Gerichtsvollzieher mit dem VB verbunden und wir erhalten unsere Ausfertigung danach zurück?
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Super, dann weiß ich jetzt Bescheid. Danke für die schnelle Antwort!