ich bearbeite gerade ein neues Mandat und immer, wenn ich auf dem Schlauch stehe, ist keiner im Hause.
Unser Mandant hat eine Strafanzeige erhalten, weil er dem Gerichtsvollzieher gegenüber erklärt hat, keine Konten zu besitzen. Unser Mandant ist jedoch Geschäftsführer einer GmbH. Sein "Gehalt" bezieht er bar. Das Geschäftskonto verwaltet er nur. Nun wurde er beschuldigt eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben.
In dem Vermögensverzeichnis steht bei "Konten" folgendes: "Es sind auch Konten ohne derzeitiges Guthaben sowie Konten von Dritten, sofern diese benutzt werden, anzugeben!"
Unser Mandant benutzt zwar dieses Konto, aber nicht für sich selbst sondern ausschließlich für die Firma.
Nun soll ich recherchieren, ob die Strafanzeige gerechtfertigt ist. Wie definiere ich aber diesen Passus?
- Unser Mandant sollte das Vermögensverzeichnis als Privatperson und nicht als Geschäftsführer der Firma abgeben.
Ich hoffe, jemand kann mir helfen!
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