Die Berechnung sieht ganz verdächtig nach der Kostenrechnung für die Ladung an die Schuldner aus. Daher auch die Hebegebühr. Die Doku KV 700 ist vermutlich die Antragsabschrift die wohl nur einmal vorlag, aber 2-fach benötigt wird (bei 2 Schuldnern). Aber die Kostenrechnung als solche wäre dann für die Schuldner (!) in Ordnung.
Wahrscheinlich nur ein PC außer Rand und Band , oder ein Versehen des Kollegen.
GVZ-Gebühren, richtig?
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Warum wird eine Hebegebühr in Rechnung gestellt?Dr. House hat geschrieben: ↑16.01.2020, 16:33Die Berechnung sieht ganz verdächtig nach der Kostenrechnung für die Ladung an die Schuldner aus. Daher auch die Hebegebühr. Die Doku KV 700 ist vermutlich die Antragsabschrift die wohl nur einmal vorlag, aber 2-fach benötigt wird (bei 2 Schuldnern). Aber die Kostenrechnung als solche wäre dann für die Schuldner (!) in Ordnung.
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Das interessiert mich auch brennend.OGV Stummeyer hat geschrieben: ↑16.01.2020, 18:36Warum wird eine Hebegebühr in Rechnung gestellt?Dr. House hat geschrieben: ↑16.01.2020, 16:33Die Berechnung sieht ganz verdächtig nach der Kostenrechnung für die Ladung an die Schuldner aus. Daher auch die Hebegebühr. Die Doku KV 700 ist vermutlich die Antragsabschrift die wohl nur einmal vorlag, aber 2-fach benötigt wird (bei 2 Schuldnern). Aber die Kostenrechnung als solche wäre dann für die Schuldner (!) in Ordnung.
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Wie gestern schon geschrieben: Die Kostenrechnung gehört vermutlich zur Terminsladung incl. Zahlungsaufforderung (§ 802f Abs. 1 ZPO) an den Schuldner (!) und nicht an den Gläubiger! Und ja, in die Kostenrechnung an den Schuldner gehört dann auch eine Hebegebühr.
Jetzt alles klar?
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Nicht ganz! Löst eine bloße Zahlungsaufforderung denn schon die Hebegebühr aus? Ich verstehe die Nr. 430 eher so, dass die nur anfällt, wenn eine Zahlung entgegengenommen wird?!Dr. House hat geschrieben: ↑17.01.2020, 12:14Wie gestern schon geschrieben: Die Kostenrechnung gehört vermutlich zur Terminsladung incl. Zahlungsaufforderung (§ 802f Abs. 1 ZPO) an den Schuldner (!) und nicht an den Gläubiger! Und ja, in die Kostenrechnung an den Schuldner gehört dann auch eine Hebegebühr.
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Dem Schuldner müssen ja die kompletten Kosten mitgeteilt werden, falls er befreiend an den Gerichtsvollzieher zahlen möchte.
Und da gehört die Hebegebühr natürlich mit dazu.
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Das macht natürlich dann schon Sinn!OGV Stummeyer hat geschrieben: ↑17.01.2020, 13:54Dem Schuldner müssen ja die kompletten Kosten mitgeteilt werden, falls er befreiend an den Gerichtsvollzieher zahlen möchte.
Und da gehört die Hebegebühr natürlich mit dazu.
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Wenn ich mir allerdings den Ausgangsbeitrag ansehe, hat die Kostenrechnung der Gläubiger bekommen (Wir haben einen kombinierten ZV-Auftrag gestellt ).
Gegenstand der Kostenrechnung für den Gläubiger können nur die fälligen Kosten sein. Der Gläubiger dürfte regelmäßig keine Hebegebühr in Rechnung gestellt werden.
In der Zahlungsaufforderung an den Schuldner sind aber die für die Erledigung des Auftrages bei Zahlung anfallenden Kosten aufzunehmen.
Gegenstand der Kostenrechnung für den Gläubiger können nur die fälligen Kosten sein. Der Gläubiger dürfte regelmäßig keine Hebegebühr in Rechnung gestellt werden.
In der Zahlungsaufforderung an den Schuldner sind aber die für die Erledigung des Auftrages bei Zahlung anfallenden Kosten aufzunehmen.
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Danke für eure Mithilfe. Ich hab es verstanden.
Mit Blick auf die Ausgangsfrage heißt das aber, dass es da eine Endrechnung geben wird (müssen), die die oben gepostete berücksichtigt, richtig?
Mit Blick auf die Ausgangsfrage heißt das aber, dass es da eine Endrechnung geben wird (müssen), die die oben gepostete berücksichtigt, richtig?
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Also ohne jetzt noch mehr Verwirrung zu stiften, verstehe ich das eher so, dass die Rechnung des GV im Ausgangspost nicht die ist, die für den Gläubiger so anfällt, sondern die Rechnung für den Schuldner ist, wenn er zahlen will, denn da sind dann alle Kosten des Verfahrens aufzunehmen.
Der GV müsste doch hier jetzt eine Rechnung schreiben, die an den Gläubiger geht und die zunächst nur die Kosten enthält, die auch tatsächlich bis hier angefallen sind.
Der GV müsste doch hier jetzt eine Rechnung schreiben, die an den Gläubiger geht und die zunächst nur die Kosten enthält, die auch tatsächlich bis hier angefallen sind.
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