Vollstreckungsbescheid gegen falschen Schuldner beantragt

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MrsLittletall
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#1

10.01.2020, 12:22

Ich hab leider einen ganz blöden Fehler gemacht.

Und zwar hat unser Mandant eine Forderung gegen eine Firma. Da diese aber ein Kleinstunternehmen ohne Rechtsform ist, musste ich Mahnbescheid gegen den Inhaber richten. Da der Firmennamen wie ein Eigenname klang und ich diesen auch irgendwo als Unterschrift in der Akte gesehen habe, habe ich diesen genommen und dabei übersehen, dass der eigentliche Inhaber der Firma eigentlich ganz anders heißt.

Nun konnte natürlich niemand mit dem versehentlich angegebenen Namen ausfinding gemacht werden. Ich habe meinem Chef meinen Fehler gebeichtet und er hat mich gefragt, ob man den Titel nicht umschreiben lassen könnte. Nach meinen Recherchen geht das allerdings nur aufgrund einer Rechtsnachfolge, wenn z.B. der Schuldner verstorben ist o.ä.

Ich gehe daher davon aus, dass ich hier in den sauren Apfel beißen muss und das Mahnverfahren komplett von vorne anfangen muss mit dem passenden Schuldner, also derzeitigen Inhaber. Ich habe auch die Facebook-Seite der Firma gefunden, wo wieder ein neuer Inhaber steht. Es wäre wahrscheinlich sicherer, diesen zu nehmen anstatt den Inhaber der in Schreiben von Anfang 2019 steht.

Ist mein Gedankengang hier richtig? Danke für evtl. Antworten.
Geiselmann
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#2

10.01.2020, 18:31

Eine Umschreibung ist nicht möglich, § 727 ZPO, da keine Rechtsnachfolge vorliegt.

S. Geiselmann
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#3

10.01.2020, 20:46

Deine Beschreibung ist so richtig, neuen MB beantragen. Die Kosten für das vorherige Mahnverfahren dürften aber meines Erachtens nach nicht den Antragsgegner aufgegeben werden.
Die Umschreibung nach § 727 ist wie von „Geiselmann“ erwähnt aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
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jojo
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#4

11.01.2020, 08:33

Wie die Vorschreiber: Eine Umschreibung gem. § 727 CPO scheidet aus. Ich würde auch eine Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ablehnen.
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MrsLittletall
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#5

13.01.2020, 08:49

Ah, wie ich es mir dachte. Vielen Dank.
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