ich habe eine Frage bzgl. Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. ZV ist einfach absolut nicht mein Thema und ich habe Null Erfahrung darin.. :/
Unser Schuldner ist zu 1/10 Erbe eines Grundstücks. Laut Vermögensauskunft wurde "die Erbengemeinschaft nach meinem Vater bisher nicht auseinandergesetzt. Auseinandersetzungsgespräche innerhalb der Erbengemeinschaft haben auch nicht stattgefunden."
Könnt ihr mir sagen was nun ratsam ist zu machen?
Da er ja "nur" 1/10 Anteil hat und nicht den vollen Anteil besitzt, kann ich doch nur eine Zwangssicherungshypothek beantragen, oder?
Und wie genau gehe ich da vor? Ich habe in meinem "alten" Fachkundebuch (Auflage aus 2012) einen Mustertext gefunden was ich dem Grundbuchamt schreibe.
Was passiert nach erfolgter Eintragung? Dies ist ja nur zur Sicherung der Forderung..
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Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
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