Hallo ihr lieben Kolleginnen,
für die Jenigen, denen es interessiert wie die Sache ausging: (man hat ja nicht alle Tage solche Fälle auf dem Tisch)
nach dem mein pfüb erlassen wurde - habe ich mich riesig gefreut.
Tochter hat nunmehr die DS abgegeben und die ALG Bezüge wurden durch den Schuldner mit gleichem Datum an das Amt eingestellt. Das war ein Satz mit X !
Der Schuldner sei auch schon wieder weg aus Dtl. ..
habt ihr noch Ideen ?
die GVZ sagte, es werden jetzt immer mehr Strafanzeigen bearbeitet, und die Schuldner verurteilt.
Oder ich lasse nächstes Jahr im Juni neue VA abgeben nach § 802 d, in der Hoffnung, dass das ALG wieder auf das Konto der TOchter geht. Aber es sind eben auch alles Kosten, die irgendwann ins unermessliche gehen..
Solche Schuldner... ärgern mich!
Liebe Grüße
Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12490
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Verständlich - mich ärgert sowas auch maßlos.
Ich muss jetzt wohl oder übel auch eine Sache weglegen (vorher hol ich aber noch nen KFB über die ganzen Kosten), weil der Schuldnerin wohl nicht beizukommen sein wird. Mit sieben Kindern, wovon eins zwei Geburtsdaten hat , leben alle in Pflegefamilien, nix gelernt, arbeitet natürlich nix und einem Schuldenberg so hoch wie der Brocken kann ich das wohl abhaken.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
na so ein Mist aber auch. der wird wohl auch in 20 Jahre nicht arbeiten und eine Pfändung ist zwecklos..icerose hat geschrieben: ↑26.09.2019, 14:26
Ich muss jetzt wohl oder übel auch eine Sache weglegen (vorher hol ich aber noch nen KFB über die ganzen Kosten), weil der Schuldnerin wohl nicht beizukommen sein wird. Mit sieben Kindern, wovon eins zwei Geburtsdaten hat , leben alle in Pflegefamilien, nix gelernt, arbeitet natürlich nix und einem Schuldenberg so hoch wie der Brocken kann ich das wohl abhaken.
Und den Gläubigern sind die Hände gebunden
Hast Du mal darüber nachgedacht dem Schuldner ein Vergleichsangebot zu machen? So mit dem Hinweis, dass evtl. innerhalb der Familie der Betrag X zur Verfügung gestellt wird (ggf. in drei Raten o.ä.) und Ihr nach Zahlung dieses Betrages auf die Restforderung verzichtet? Irgendwas was sich auch für ihn lohnt, 20-40 Prozent der Gesamtforderung o.ä. (kommt ja auch auf die Höhe der HF an). Vielleicht noch mal mit der Mdt. besprechen (dann habt Ihr noch zusätzliches Engagement gezeigt). Hat bei mir manchmal schon funktioniert und man muss die Akte nicht ewig vor sich her schieben und die Mdt. sind wegen der Kosten schlussendlich auch nur noch genervt.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12490
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ehrlich gesagt, nein. Und noch ehrlicher: Das wird mir auch nicht einfallen. Ich red gern mit jedem Schuldner, wenn er diesbezüglich zu mir kommt. Aber nicht andersrum.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Das kommt für mich auch nicht in Frage.
Wenn ein Schuldner anfragt, ob man sich einigen kann, kriegen wir da hin der Regel was hin, aber ich renne meinem Thai-Schuldner ewig hinter her, und dann frag ich ihn noch, ob er nur einen Teil zahlen möchte!? Der wird mich auslachen
- Kaffeeschubse
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 532
- Registriert: 06.03.2017, 10:42
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Dazu kann ich nur sagen, daß wir nach 15 Jahren auch einen solchen Vergleich angeboten haben. Der Schuldner hat diesen angenommen und unsere Mandantin war happy, überhaupt noch etwas erhalten zu haben. Der Versuch kostet nur ein Schreiben und die meisten Zinsen sind bereits verjährt.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.