Hallo, ich habe eine Frage zur Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger.
Ich habe einen Titel, vier Gläubiger, ein Schuldner.
Jetzt soll vollstreckt werden. Die Schuldner haben sich jedoch zerstritten. Kann auch die Vollstreckung gegen den Schuldner durch einen Gläubiger beauftragt werden? Oder kann man nur vollstrecken, wenn alle Gläubiger diesen Vollstreckungsantrag stellen?
Ich steh gerade voll auf dem Schlauch...
Danke schon mal für eure Hilfe!
Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
In der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils steht:
Kläger
1. a
2. b
3.c
4.d
Von den Beklagten ist der Betrag gesamtschuldnerisch an die Kläger kopfanteilig zu zahlen.
Also kann ich die ZV auch einleiten, wenn nur einer das möchte oder?
Sorry für die späte Antwort.
Kläger
1. a
2. b
3.c
4.d
Von den Beklagten ist der Betrag gesamtschuldnerisch an die Kläger kopfanteilig zu zahlen.
Also kann ich die ZV auch einleiten, wenn nur einer das möchte oder?
Sorry für die späte Antwort.