Abtretung Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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annabella80
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#1

28.10.2019, 12:22

Hallo zusammen. Ich bräuchte mal eure Hilfe

Wir haben einen Schuldner bei dem nun die VA abgenommen wurde. Dort stand drin, dass er noch einen Titel gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber hat, ihm sozuagen noch Geld zusteht.

Kann ich den Titel auf uns umschreiben lassen bzw. es erzwingen. In gewisser Weise ist es ja eine Art Vermögen. Später könnte ich doch dann versuchen das Geld zu vollstrecken.

:thx
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Liesel
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#2

28.10.2019, 12:24

Du kannst die Forderung eures Schuldners gegen den ehemaligen Arbeitgeber pfänden. Titelumschreibung geht nicht.
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Spiderman
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#3

28.10.2019, 15:36

Du stellst einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Arbeitgeber mit einem voraus gegangenen Vorläufigem Zahlungsverbot gem. § 840 ZPO. Übliche Forderungspfändung. Gleiche Beziehung wie bei einer Hausbank.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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