Liebes Forum,
Gegner wurde verurteilt, 100 € Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Gegenstands zu bezahlen. Die 100 € hat er gezahlt, den Gegenstand aber trotz mehrfacher Aufforderungen tatsächlicher und wörtlicher Art nicht abgeholt. Die ihn vertretende Kollegin ignoriert meine Faxe und lässt sich am Telefon verleugnen. Mandant will den Gegenstand loswerden, zur Hinterlegung eignet er sich nicht.
Kann ich in einem solchen Fall auch als Schuldner nach § 887 ZPO vorgehen und vom Gericht verlangen, dass es die Kosten für die Abholung beim Mandanten und Transport zum Gegner festsetzt?
Ich muss zugegeben, dieser Fall ist etwas komisch, vor allem weil Gegner auf Zug-um-Zug-Verurteilung bestanden hatte und jetzt nicht abholen will...
Gruß
SoWhy
Abholungspflicht nach § 887 ZPO vollstrecken?
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Wie lautet der genaue Tenor?
S. Geiselmann
S. Geiselmann
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Aus dem Urteil kann der Herausgabeanspruch nicht vollstreckt werden.
Die Verurteilung betrifft nur die Zahlung. Die Zug um Zug Leistung soll den Beklagten schützen.
S. Geiselmann
Die Verurteilung betrifft nur die Zahlung. Die Zug um Zug Leistung soll den Beklagten schützen.
S. Geiselmann
- Anahid
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So wie ich den Themenstarter verstehe, will er den Herausgabeanspruch nicht vollstrecken. Sein Mandant ist zur Herausgabe verpflichtet und will auch herausgeben; der Gegner nimmt aber den Gegenstand nicht ab.Geiselmann hat geschrieben: ↑15.10.2019, 19:14Aus dem Urteil kann der Herausgabeanspruch nicht vollstreckt werden.
Und um auf de Frage des Themenstarters zurückzukommen: Ich denke nicht, dass es möglich sein wird, Kosten für die Übersendung des Gegenstands an die Gegenseite im Wege der Zwangsvollstreckung festsetzen zu lassen. Ich befürchte, dass die wieder gesondert einzuklagen wären. Da die Zahlung erfolgt ist, besteht hier ja auch keine Möglichkeit, über eine Verwertung des Gegenstands die Angelegenheit zu erledigen. Fragt sich weiter, wie problematisch das wäre, den Gegenstand zu verschicken? Im Zweifel würde ich die Kosten eines Pakets auf mich nehmen und den Gegenstand an die gegnerische PBV schicken - Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
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