Anerkenntnisurteil vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
charlie20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 14.03.2018, 20:09
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#1

15.10.2019, 10:30

Hallo,
mache sehr wenig ZV deshalb meine Frage. Habe in einer Schmerzensgeldangelegenheit ein Anerkenntnisurteil ,,abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung" das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. und soll hieraus vollstrecken.
kann ich dieses zur Vollstreckung nehmen? oder was muss ich beachten? :patsch
:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17678
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

15.10.2019, 10:45

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Titel, Klausel, Zustellung. Anerkenntnisurteil = Titel. Klausel und Zustellung = Wenn Du schreibst "abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung", gehe ich davon aus, dass am Ende die Vollstreckungsklausel aufgebracht ist ebenso wie die Bescheinigung, wann das Urteil der Gegenseite zugestellt wurde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten