Hallo,
mache sehr wenig ZV deshalb meine Frage. Habe in einer Schmerzensgeldangelegenheit ein Anerkenntnisurteil ,,abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung" das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. und soll hieraus vollstrecken.
kann ich dieses zur Vollstreckung nehmen? oder was muss ich beachten?
Anerkenntnisurteil vollstrecken
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Titel, Klausel, Zustellung. Anerkenntnisurteil = Titel. Klausel und Zustellung = Wenn Du schreibst "abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung", gehe ich davon aus, dass am Ende die Vollstreckungsklausel aufgebracht ist ebenso wie die Bescheinigung, wann das Urteil der Gegenseite zugestellt wurde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.