Zwangshaftbeschluss mit Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

02.10.2019, 14:19

Hallo zusammen,

habe hier das erste mal einen Zwangshaftbeschluss nebst Haftbefehl auf dem Tisch und finde hier nichts unter der Suchfunktion.

1. Die 2 Beschlüsse sind "Ausfertigungen", steht nichts von vollstreckbarer Ausfertigung drin bzw. Zustellnachweis. Muss ich diese bei beiden beantragen?

2. Schicke ich dann den Gerichtsvollzieher damit los und erteile ihm ganz normal bei "i" den Verhaftungsauftrag?


Danke schonmal
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jojo
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#2

04.10.2019, 11:24

Um was geht es denn genau ?
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paralegal6
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#3

05.10.2019, 10:41

Hallo, ich kreuze den Haftbefehl immer schon bei der Vollstreckung mit an (bei unvertretbaren/Auskunft) und hatte daher noch nie einen auf dem Tisch aber wo wäre denn der Effekt wenn der Schuldner von der Verhaftung wüsste? Zustellung und Vollzug ist daher zeitgleich.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 36750.html

Bin jetzt zuhause aber es müsste i sein
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Sanni
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#4

16.10.2019, 13:15

Sorry für die späte Meldung, ich lag flach.

Der Schuldner zahlt das Zwangsgeld (vom Auskunftsverfahren) nicht, daher haben wir einen Zwangshaftbeschluss beantragt.

Der wird dann einsitzen. Ich hatte noch nie so einen Beschluss vorliegen
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