Hallo zusammen,
habe hier das erste mal einen Zwangshaftbeschluss nebst Haftbefehl auf dem Tisch und finde hier nichts unter der Suchfunktion.
1. Die 2 Beschlüsse sind "Ausfertigungen", steht nichts von vollstreckbarer Ausfertigung drin bzw. Zustellnachweis. Muss ich diese bei beiden beantragen?
2. Schicke ich dann den Gerichtsvollzieher damit los und erteile ihm ganz normal bei "i" den Verhaftungsauftrag?
Danke schonmal
Zwangshaftbeschluss mit Haftbefehl
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Um was geht es denn genau ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3086
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Hallo, ich kreuze den Haftbefehl immer schon bei der Vollstreckung mit an (bei unvertretbaren/Auskunft) und hatte daher noch nie einen auf dem Tisch aber wo wäre denn der Effekt wenn der Schuldner von der Verhaftung wüsste? Zustellung und Vollzug ist daher zeitgleich.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 36750.html
Bin jetzt zuhause aber es müsste i sein
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 36750.html
Bin jetzt zuhause aber es müsste i sein
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 13.12.2007, 10:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: NRW
Sorry für die späte Meldung, ich lag flach.
Der Schuldner zahlt das Zwangsgeld (vom Auskunftsverfahren) nicht, daher haben wir einen Zwangshaftbeschluss beantragt.
Der wird dann einsitzen. Ich hatte noch nie so einen Beschluss vorliegen
Der Schuldner zahlt das Zwangsgeld (vom Auskunftsverfahren) nicht, daher haben wir einen Zwangshaftbeschluss beantragt.
Der wird dann einsitzen. Ich hatte noch nie so einen Beschluss vorliegen