Vollstreckung bei Hausfrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Musti
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#11

01.10.2019, 15:19

Ja, das mache ich.

Mich verweigerte nur die Möglichkeit, dass gegen den Ehemann ein Titel erwirkt werden kann. Der Ehemann hat mit der Forderung nichts zu tun. Es ist eine voreheliche Forderung. Danke für die Antworten.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#12

01.10.2019, 15:28

Musti hat geschrieben:
01.10.2019, 15:19
Ja, das mache ich.

Mich verweigerte nur die Möglichkeit, dass gegen den Ehemann ein Titel erwirkt werden kann. Der Ehemann hat mit der Forderung nichts zu tun. Es ist eine voreheliche Forderung. Danke für die Antworten.
genau deswegen schrieb ich das:
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
01.10.2019, 11:06
Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden :teufel
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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