Ja, das mache ich.
Mich verweigerte nur die Möglichkeit, dass gegen den Ehemann ein Titel erwirkt werden kann. Der Ehemann hat mit der Forderung nichts zu tun. Es ist eine voreheliche Forderung. Danke für die Antworten.
Vollstreckung bei Hausfrau
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- ...ist hier unabkömmlich !
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genau deswegen schrieb ich das:
mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 11:06Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11