Ich habe eine Mandantin. Es liegt ein Titel gegen Sie vor. Sie ist Hausfrau, Mutter von 3 Kindern. Was der Ehemann verdienst weiß ich nich, ich schätze ca. 2500 Euro netto. Kann gegen sie vollstreckt werden?
1) Sie haben ein gemeinsamen Konto mit dem Ehemann, welches aber dem Gläubiger nicht bekannt sein dürfte. Kann in das gemeinsame Konto vollstreckt werden?
2) Ob die Mandantin Schmuck, etc. hat, weiß ich noch nicht. Muss sie fragen. Hierin kann vollstreckt werden, oder?
Ich habe einen ähnlichen Fall im Forum bereits gelesen, wollte aber nochmals fragen.
Gruß
Musti
Vollstreckung bei Hausfrau
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Er vertritt die Schuldnerin
Ansonsten bin ich bei Dir: Vollstreckt werden kann immer. Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Wie kann gegen den Ehemann vollstreckt werden?mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 11:06Er vertritt die Schuldnerin
Ansonsten bin ich bei Dir: Vollstreckt werden kann immer. Abhängig von der Art der Forderung könnte sogar ein Titel gegen den Ehemann erwirkt werden
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Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 11:36Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
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Sorry, aber Du hast Jura studiert. Unter welchen Voraussetzungen auch der Ehemann für die Schulden einstehen muss müsstest Du wissen/gelernt haben.Musti hat geschrieben: ↑01.10.2019, 13:17Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 11:36Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
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Deswegen sagst du es nicht?mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 13:21Sorry, aber Du hast Jura studiert. Unter welchen Voraussetzungen auch der Ehemann für die Schulden einstehen muss müsstest Du wissen/gelernt haben.Musti hat geschrieben: ↑01.10.2019, 13:17Wie kann man einen Titel gegen den Ehemann erwirken, wenn es sich um eine Schuld der Ehefrau handelt? Ist das möglich?mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑01.10.2019, 11:36Voraussetzungen für die ZV: Titel, Klausel, Zustellung
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Dazu kann man nichts sagen, Du kennst den Fall doch am besten. Ob sich daraus Anhaltspunkte ergeben, die Forderung auch gegen den Ehemann titulieren zu lassen, müsstest Du selbst prüfen.
Du solltest erst einmal Deine Mandantin befragen und alle Fakten sammeln, ob und was dort zu holen wäre (Einkommen, Taschengeld, Wertgegenstände). Außerdem wäre es immer ratsam, wenn Schuldner sich mit den Gläubigerin in Verbindung setzen, um eine Zahlungsregelung zu finden. Vollstreckungsmaßnahmen kosten immer Geld und gehen letztendlich zulasten der Schuldner. Irgendwann müssen die auch alle Kosten zahlen. Dabei gehe ich davon aus, dass bereits ein Titel vorliegt, aus dem vollstreckt werden kann, und dass die Forderung gegen Deine Mandantin berechtigt ist. Die "Vogel-Strauss-Methode" Kopf in den Sand und aussitzen, hilft meist nicht weiter.
Du solltest erst einmal Deine Mandantin befragen und alle Fakten sammeln, ob und was dort zu holen wäre (Einkommen, Taschengeld, Wertgegenstände). Außerdem wäre es immer ratsam, wenn Schuldner sich mit den Gläubigerin in Verbindung setzen, um eine Zahlungsregelung zu finden. Vollstreckungsmaßnahmen kosten immer Geld und gehen letztendlich zulasten der Schuldner. Irgendwann müssen die auch alle Kosten zahlen. Dabei gehe ich davon aus, dass bereits ein Titel vorliegt, aus dem vollstreckt werden kann, und dass die Forderung gegen Deine Mandantin berechtigt ist. Die "Vogel-Strauss-Methode" Kopf in den Sand und aussitzen, hilft meist nicht weiter.