Gesonderter Verhaftungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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grete
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#1

25.09.2019, 11:23

Hallo Ihr Lieben,

GV hat mir den Haftbefehl zurückgeschickt und mitgeteilt, dass für den Schuldner ein gesonderter Verhaftungsantrag notwendig ist.

Füll ich jetzt den Vollstreckungsauftrag nur noch einmal unter I, Seite 4 aus und fertig? :thx
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Anahid
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#2

25.09.2019, 14:29

Versteh ich jetzt nicht. Wieso hat der GV einen HB aber keinen Verhaftungsauftrag?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Susi1980
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#3

27.09.2019, 12:18

Merkwürdig ist, dass der GV zwar den HB hat, aber keinen Verhaftungsauftrag. Ohne Verhaftungsauftrag hättet ihr den HB eigentlich vom Gericht direkt übersandt bekommen müssen!? Da wird das Gericht wohl nicht richtig aufgepasst haben und du hattest das Kreuzchen im Modul H vergessen!?

Ich würde jetzt nur I ausfüllen und den Auftrag vorsorglich mit einem Übersendungsanschreiben an den GV senden mit dem Hinweis, dass der Verhaftungsauftrag sich auf deinen Antrag auf Abnahme der VA vom ..., sein Az. ..., bezieht.
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