Unterhaltspfändung unter Berücksichtigung 1/2 Kind

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#1

03.09.2019, 09:31

Hallo zusammen,

ich habe einen Schuldner, der als Kinderfreibetrag nur noch "0,5 " eingetragen hat. Wie berechne ich nunmehr den pfändbaren Betrag? Dies soll angeblich etwas komplizierter sein... :kopfkratz
LG pasc1976
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pasc1976
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#2

03.09.2019, 10:02

:patsch Ich meine natürlich eine Gehaltspfändung und keine Unterhaltspfändung... :patsch
LG pasc1976
mrsgoalkeeper
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#3

03.09.2019, 10:07

Ganz normal. Das Kind wird voll berücksichtigt. Es sei denn, Dir würden Erkenntnisse vorliegen die es rechtfertigen würden das Kind ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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