Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der als Kinderfreibetrag nur noch "0,5 " eingetragen hat. Wie berechne ich nunmehr den pfändbaren Betrag? Dies soll angeblich etwas komplizierter sein...
Unterhaltspfändung unter Berücksichtigung 1/2 Kind
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Ganz normal. Das Kind wird voll berücksichtigt. Es sei denn, Dir würden Erkenntnisse vorliegen die es rechtfertigen würden das Kind ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11