Rücknahme vorläufiges Zahlungsverbot?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1

02.09.2019, 14:00

Hallo,

ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, zu welchem ich noch keinen Zustellungsnachweis vorliegen habe. Drittschuldner ist eine Bank. Der Pfüb-Antrag, den ich nachgeschickt habe, wurde moniert. Der zu erlassene Pfüb und ist nun eh nicht mehr innerhalb der Frist zustellbar. Der Titel wurde aber für die Behebungen der Monierung bei der Zwangsvollstreckungsabteilung des Gerichts einbehalten.

Nunmehr haben wir vom Schuldner ein neues, aussichtsreicheres Konto bei einer anderen Bank als Drittschuldner erhalten. Hier habe ich wieder ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt, wo auch noch kein Zustellnachweis vorliegt. Ich habe nunmehr (alles nach Rücksprache mit der Chefin) auf den 1. monierten Pfüb-Antrag einen neuen Pfüb-Antrag nachgeschickt mit der neuen, anderen Bank und gebeten, den Titel hierfür zu verwenden. Muss ich jetzt das 1. vorläufige Zahlungsverbot zurücknehmen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.
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Anahid
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#2

02.09.2019, 14:44

Ist die Frage, ob das Gericht das so machen wird. PfüB-Antrag Nr. 1 ist ja nicht aus der Welt, indem Du einen neuen Antrag stellst, bei dem Dir jetzt die Bank besser gefällt. Sicher, dass Du hier nicht Gefahr läufst, dass 2 PfÜB erlassen werden? Wäre ja grundsätzlich nicht problematisch, da verschiedene Drittschuldner. Aber ich wäre hier vorsichtig, wenn Du das nicht mit dem Gericht abgestimmt hast. Ich persönlich würde wahrscheinlich den zweiten Antrag als eigenständigen weiteren PfÜB-Antrag bewerten und entsprechend 2 x Gerichtskosten á 20,00 € einfordern.
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spatzn
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#3

03.09.2019, 08:46

Naja, ich habe schon den 1. Antrag auf Pfüb zurückgenommen und nur gebeten, den vom Gericht einbehaltenen Titel für den neuen Pfüb zu verwenden. Aber bzgl. des 1. vorläufigen Zahlungsverbots brauche ich doch nichts mehr zu unternehmen gegenüber der Bank oder so? Der Pfüb ist ja nicht zugestellt innerhalb der Frist, Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots war der 22.7. Damit ist das Konto für den Schuldner doch wieder frei und fertig oder?

Danke für Eure Hilfe.
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#4

03.09.2019, 09:19

Richtig, da brauchst Du nichts mehr zu machen.
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spatzn
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#5

03.09.2019, 09:33

1000 Dank.
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