Pfüb - Verfahrensvorschläge?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Trine
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#1

27.08.2019, 11:27

Hallo zusammen,

ich habe einen Schuldner, welcher 08/18 VA abgegeben hat, welche besagt, er ist arbeitslos, seine Firma sei abgemeldet. Die von mir angeforderte Drittauskunft (Kreditinstitut) hat ergeben, dass er eine neue Firma hat (gleiche Geschäftsmodell, nur anderer Name). Diese Firma hat drei Konten, wonach er als Verfügungsberechtigter und wirtschaftlich Berechtigter angegeben ist. Und er hat noch 3 private Konten.

Wir hatten 2015 schon einmal ein Konto von ihm gepfändet, die Geschäftsbeziehung aber mittlerweile gekündigt wurden. Da liefen schon einige andere Pfändungen drauf. Und die Bank hat selbst noch Forderungen gehabt.

die HF beläuft sich nur auf 150 €. Total :patsch !!! Mittlerweile hat sich die Forderung verdoppelt, weshalb ich auch weitermachen möchte.

Ich möchte nun einen Pfüb machen.
Als erstes fällt mir da ein: private Konten, seinen Vermieter, ....

der Titel läuft auf ihn als Privatperson. Dann kann ich in/an seine Firma gar nicht gehen oder?
Z.B Finanzamt, oder Konten?
Hat es für mich einen Vorteil wenn er bei den Konten der Firma als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen ist?

Habt ihr Ideen wie ich an mein Geld komme mit einem Pfüb? Wenn ich schon einen Pfüb mache, möchte ich natürlich gleich alles mit reinnehmen.

Ich wäre euch sehr dankbar für Ideen, Vorschläge, Hinweise, Anmerkungen :-)
:thx
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paralegal6
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#2

27.08.2019, 11:41

Ist es denn eine Einzelfirma odr GmbH o.ä.?
Sonst mal Ergänzung zur VA anfordern
Was meinst du mit Vermieter? Ist denn eine Kaution in der VA angegeben?
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Kaffeeschubse
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#3

27.08.2019, 11:43

Ich würde die 3 Privatkonten pfänden.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
Trine
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#4

27.08.2019, 12:21

paralegal6 hat geschrieben:
27.08.2019, 11:41
Ist es denn eine Einzelfirma odr GmbH o.ä.?
Sonst mal Ergänzung zur VA anfordern
Was meinst du mit Vermieter? Ist denn eine Kaution in der VA angegeben?
Es handelt sich um eine UG (Haftungsbeschränkt).
aber eine Ergänzung zur VA bringt mir doch nichts, oder ??? Nur weitere Kosten...
Kaution liegt vor, richtig. Daher den Vermieter als weiteren Drittschuldner.
:thx
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#5

27.08.2019, 12:23

Kaffeeschubse hat geschrieben:
27.08.2019, 11:43
Ich würde die 3 Privatkonten pfänden.
Und dann sind die drei Konten gepfändet und der Schuldner macht über die anderen 3 Konten (Firma) die gesamte Abwicklung weiter !?!
:thx
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sh161
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#6

27.08.2019, 12:35

Wir haben schon ein paarmal erfolgreich Guthaben aus Betriebskostenabrechnung gepfändet. Gerade bei kleineren HF lohnt sich das.
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Trine
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#7

27.08.2019, 12:58

sh161 hat geschrieben:
27.08.2019, 12:35
Wir haben schon ein paarmal erfolgreich Guthaben aus Betriebskostenabrechnung gepfändet. Gerade bei kleineren HF lohnt sich das.
du meinst also beim Vermieter oder ? Genau .. das pfände ich beim Vermieter auch immer alles mit.
:thx
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icerose
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#8

27.08.2019, 13:01

Also ich würde schon alle Drittschuldner reinnehmen. Bei mehr als 3 Banken wird das Gericht eine Erklärung verlangen, aber das kannst du ja. Und dann noch Vermieter und Finanzamt dazu. Das gibt allerdings anständige Zustellungskosten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#9

27.08.2019, 13:27

Was für eine Erklärung ? Ich habe die Drittauskunft. Darf ich diese weiterleiten ? Nee oder ?
Banken habe ich tatsächlich nur 4 verschiedene. 3 private und 1 geschäftliche (mit mehreren Geschäftskonten eben).

Finanzamt habe ich noch nie gemacht. Geht das überhaupt ? Da ich keinen Anspruch gegenüber der Firma habe. Oder meinst du das Finanzamt als Drittschuldner bei dem Schuldner als Privatperson?
:thx
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#10

29.08.2019, 09:43

Du darfst die Drittauskunft weiterleiten - der Gläubiger ist Auftraggeber und hat ein Recht auf diese Informationen. Immerhin könnte er das ja auch selbst machen. Aber man sollte den Gläubiger darauf hinweisen, dass er die Daten nach Erfüllung der Forderung löschen muss. ;)

4 Banken ist ok. Nur wirst du dem Gericht erklären müssen, dass du keine "Ausforschung" betreibst.
Trine hat geschrieben:
27.08.2019, 13:27
Oder meinst du das Finanzamt als Drittschuldner bei dem Schuldner als Privatperson?
Ja, das meine ich. Man kann zuviel Einkommens-, Umsatz- und/oder Kfz-Steuern zahlen. Und derlei Ansprüche pfändest du. :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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