Festsetzung außergerichtliche RA-Gebühr zwecks ZV

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LiLoReNo
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#1

06.08.2019, 11:44

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:

Es geht um die Zwangsvollstreckung aus einem nicht gänzlich erfüllten Grundstückskaufvertrag. Die Schuldnerin hatte nur einen Teil des Kaufpreises gezahlt.

Bevor wir die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde betrieben haben, wurde die Schuldnerin von uns nochmals außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Hierbei ist die Geschäftsgebühr i. H. v. 492,54 € entstanden (GW: 5.000,00 €). Diese hatten wir sodann mit in das Forderungskonto unseres ZV-Auftrages aufgenommen.

Alsbald schrieb die GVin, dass über die beantragte RA-Gebühr (s. oben) eine Absetzung erfolgt und diese durch einen KfB festgesetzt werden kann.

Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Kann die Geschäftsgebühr festgesetzt werden!?!? Habt ihr Vorschläge/Musterformulierungen?

Vielen Dank im Voraus! :)

LG Laura
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Anahid
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#2

06.08.2019, 12:04

Die Geschäftsgebühr ist gar nicht angefallen. Wenn Ihr zur Zahlung aufgrund eines Titels auffordert, entsteht die 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 RVG und wenn Ihr anschließend die ZV betreibt, fällt für das Anschreiben gar keine Gebühr mehr an, da diese Gebühr in der Gebühr für den ZV-Auftrag aufgeht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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