ich benötige mal wieder Hilfe
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Wir vertreten einen Schuldner, der einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt bekommen hat. Durch das Amtsgericht wurde gem. § 850 f. Abs. 2 ZPO der pfandfreie Betrag auf 880,00 € monatlich heruntergesetzt, da es sich um eine unerlaubte Handlung handelte. Durch die Gläubigerin wurde jedoch kein entsperchender Antrag gestellt.
Nun meine Frage:
1. Muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen oder kann das Vollstreckungsgericht die Freigrenze selbst anordnen?
2. Besteht für den Schuldner eine Möglichkeit, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen? (keine Unterhaltspflichten vorhanden)
Außerdem hat der Schuldner bereits mehrere Pfändungen laufen. Darf er selbst einen beliebigen Gläubiger befriedigen? Muss nur der DS die Rangfolge einhalten oder auch der Schuldner?
Viele Grüße