Rückgewähranspruch bzw. Auskunftserteilung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ZV-Diva
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#1

24.06.2019, 13:05

Hallo,

ich soll einen Rückgewähranspruch pfänden. Aus dem Grundbuch ergibt sich leider nur der Name und das Geburtsdatum auf wem, die Grundschuld eingetragen ist. Gibt es ein Auskunftsrecht gegenüber dem Notars oder des Schuldners auf Nennung der Adresse, welches wir pfänden können um dann wiederum die Rückgewähransprüche pfänden zu können. :kopfkratz

Lieben Dank für Eure Hilfe
Feldhamster
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#2

24.06.2019, 22:25

Ich würde mich an das Grundbuchamt wenden. In den Grundakten sind doch die Urkunden zu der Eintragung vorhanden und wenn man ein berechtigtes Interesse darlegen kann, warum man diese oder jene Auskunft benötigt, wurde sie mir in der Vergangenheit nie verwehrt.
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