![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich habe einmal wieder eine Frage mit nach Hause genommen.
Weiß von euch jemand, ob eigentlich gesetzliche Verzugszinsen extra austituliert werden müssen, um sie zu vollstrecken?
Heute hatte ich einen Vergleich über Mindestkindesunterhalt. Es wurde bereits von einem Kollegen die rückständige Summe vollstreckt und gepfändet.
Ich weiß, dass Zinsen, wenn höher als gesetzlich, tituliert sein müssen, um vollstreckt werden zu können.
Ist denn der gesetzliche Zinssatz in einer Entscheidung, Vergleich oder Urteil über Zahlungen nicht mit drinnen?
Für heute euch allen einen hoffentlich nicht so heißen Abend
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG Lawi12