wir haben für unseren Mandanten (Gläubiger) auf dem Grundstück des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek i.H. v. 900.000 € eintragen lassen und haben anschließend einen vollständigen Grundbuchauszug eingeholt, um zu sehen, wer bzw. was im Rang vor uns steht, um dann evtl. die Zwangsversteigerung in die Wege zu leiten.
Wir mussten nun feststellen, dass der Vertreter des Schuldners in seinem eigenen Namen eine Grundschuld (i.H. v. 1 Mio. Euro!) hat eintragen lassen, die unseren Wert übersteigt und er ist einen Rang vor uns. Wir sind der Überzeugung, dass die Grundschuld nur dazu dient, um unsere ZV-Maßnahmen zu verhindern.
Nun die Frage: Kann man die Grundschuld anfechten? Kann man Auskunft anfordern, auf welcher Grundlage sich der Anwalt des Schuldners eine Grundschuld eintragen lässt?
Hattet Ihr schon einmal so einen ähnlichen Fall? Was macht man jetzt am Besten?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Viele Grüße