Wir haben einen PfüB gemacht, der SC hat ingesamt drei Arbeitsstellen.
Nun moniert das Gericht folgendes und ich stehe auf dem Schlauch:
- bei mehreren DS ist eine Zuordnung des jeweiligen DS zu den zu pfändenen Forderungen vorzunehmen; dies fehlt
- Antrag auf Zusammenrechnung gem. § 850 e ZPO istnicht klar ob auch das Einkommen der Firma Mustermann III mit zusammen gerechnet werden soll, nur für die Einkommen Mustermann I und Mustermann II Zusammenrechnung beantragt wurde; jedoch das unpfändbare EInkommen von Mustermann III entnommen werden soll.
Ich verstehe einfach nicht, wie ich das in das PfüB-Formular eintragen muss.
im Voraus.
Monierung PfüB
- Ciara
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1. Du schreibst am besten hinter den jeweiligen Drittschuldner "Anspruch A", damit klar ist, dass alle zur Pfändung von Arbeitseinkommen gehören.
2. Du scheinst beantragt zu haben, dass lediglich Einkommen I und II zusammengerechnet werden sollen, der unpfändbare Betrag aber aus Einkommen III genommen werden soll. Das Gericht fragt an, ob nicht alle Einkommen zusammengerechnet werden sollen.
2. Du scheinst beantragt zu haben, dass lediglich Einkommen I und II zusammengerechnet werden sollen, der unpfändbare Betrag aber aus Einkommen III genommen werden soll. Das Gericht fragt an, ob nicht alle Einkommen zusammengerechnet werden sollen.
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Das heißt ich müsste Schreiben das Einkommen I, II und III zusammengerechnet werden sollen?
Was muss ich denn dann beim unpfändbaren Betrg angeben? Muss ich da dann was angeben?
Was muss ich denn dann beim unpfändbaren Betrg angeben? Muss ich da dann was angeben?
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Genau. Du musst die Zusammenrechnung von Einkommen I, II und III beantragen. Von welchem Einkommen der pfändbare Betrag eingehalten werden soll, hast du ja schon beantragt.
Den pfändbaren Betrag musst du nur angeben, wenn dir die Höhe der 3 Einkommen explizit bekannt ist. Ansonsten kann man das auch später ausrechnen, wenn nach der Pfändung alle DS-Erklärungen vorliegen und du die Höhe der Einkommen weißt.
Den pfändbaren Betrag musst du nur angeben, wenn dir die Höhe der 3 Einkommen explizit bekannt ist. Ansonsten kann man das auch später ausrechnen, wenn nach der Pfändung alle DS-Erklärungen vorliegen und du die Höhe der Einkommen weißt.
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Also ich hab es jetzt weggelassen, jetzt moniert das Gericht wieder: Antrag auf Zusammenrechnung gem. § 850 e ZPO istnicht klar ob auch das Einkommen der Firma Mustermann III mit zusammen gerechnet werden soll, nur für die Einkommen Mustermann I und Mustermann II Zusammenrechnung beantragt wurde; jedoch das unpfändbare EInkommen von Mustermann III entnommen werden soll.
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Danach hast Du also die Zusammenrechnung nicht vollständig angegeben und nur für die ersten beiden Einkommen die Zusammenrechnung beantragt. Im Zweifel würde ich hier, wenn Du das anders siehst und nach Deiner Meinung der Antrag richtig gestellt wurde, mal mit dem Rechtspfleger telefonisch Kontakt aufnehmen.
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