Haftbefehl, Schuldner nicht anzutreffen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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devilwingz
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#1

15.04.2019, 14:58

Hallo ihr Lieben,
nach einer langen "Pause" melde ich mich einmal zurück und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Für Eure Hilfe danke ich Euch bereits jetzt sehr herzlich!

Ein Kollege ist ausgeschieden und hat eine Zwangsvollstreckungsakte hinterlassen:

Er hat im Oktober 2018 aus einem Zwangsgeldbeschluss (1.000,00 €) einen PfüB veranlasst.
= PfüB leider erfolglos, ein Drittschuldner ist nicht bekannt und bei dem anderen Drittschuldner sind mehrere Gläubiger vorhanden … Stand April: "Unser" Gläubiger ist auf der Liste nicht "aufgerückt".

Im Januar 2019 hat er dann einen Vollstreckungsauftrag mit Haftbefehl an den GVZ gestellt.

Hier stellt sich mir nun die Problematik, dass der GVZ den Schuldner einfach nicht antrifft. Es wurden bereits mehrere Hinweise erteilt, wann/wie und wo der Schuldner anzutreffen ist, aber leider ohne Erfolg.

Könnt ihr mir sagen, was denn noch veranlasst werden kann? Leider ist mein ZV-Recht "eingerostet" und finde leider keinerlei Informationen. Ohne Auskunft geht das Verfahren nicht weiter, sodass unser Gläubiger tagtäglich anruft ....

Liebe Grüße
Saskia :knutsch
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Anahid
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#2

15.04.2019, 15:54

Wie hoch ist denn die titulierte Forderung (ohne weitere Kosten)?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
devilwingz
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#3

15.04.2019, 16:35

Anahid hat geschrieben:
15.04.2019, 15:54
Wie hoch ist denn die titulierte Forderung (ohne weitere Kosten)?
1.000,00 € Zwangsgeldbeschluss, weil der Schuldner keine Auskunft erteilen will, 182,54 € Vollstreckungskosten, 49,27 € Anwaltskosten
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Anahid
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#4

16.04.2019, 09:22

Hast Du mal beantragt Drittauskünfte einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, ob und wo der Schuldner arbeitet und welche Konten er hat?
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#5

29.05.2024, 13:49

Ich klinke mich mal hier ein, weil das ganz genau mein Thema ist.

Habe jetzt auch so einen ganz "pfiffigen" Schuldner. GV "musste die Vollstreckung des Haftbefehls einstellen, weil der Schuldner an verschiedenen Wochentagen und zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten bzw. an einem Sonn-/Feiertag jeweils nicht anzutreffen war".

Nun habe ich die Durchsuchungsanordnung im Kopf. Ist es richtig, dass ich dafür die genauen Daten (also Datum und Uhrzeit) der erfolglosen Vollstreckungsversuche brauche? Und ist das überhaupt eine Option? Mir fehlen gerade ein wenig Ideen.

Drittauskünfte habe ich schon, Konto und Bausparer sind gepfändet. Die letzte Lohnpfändung ergab, dass der Schuldner dort (bei seiner Lebensgefährtin) plötzlich nicht mehr arbeitet. Also hab ich die Abgabe der erneuten VAK beauftragt, und da hängt das jetzt.

Danke für eure Denkanstöße.
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#6

29.05.2024, 14:08

Die erfolglosen ZV-Versuche kann dir der GVZ ja anhand einer Auskunft mitteilen, alternativ (so machen wir das), geben wir dem GVZ den Auftrag, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Akte a. d. zuständige Gericht zwecks Durchsuchungsanordnung weiterzuleiten (so spart ihr Euch die "Begründung", da anhand der GVZ-Akte für den Richter alles erkennbar ist).
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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#7

29.05.2024, 14:43

Danke, Oli. Angeschrieben hab ich den GV schon. Ich werde das beim nächsten Mal berücksichtigen.
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