Hi.
Ich habe hier von einer Schuldnerin eine Vermögensauskunft vorliegen. Natürlich ist hier nichts zu holen...
Die Schuldnerin schuldet unserem Mandanten gem. Anerkenntnisurteil 1.300 € sowie unsere RA-Kosten.
Welche Möglichkeiten hab ich denn, hier evtl. doch noch was zu holen?
Danke vorab
weiteres Verfahren nach Vermögensauskunft
- Laska
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Hallo,
VAK liegt vor, nichts pfändbares vorhanden... also kannst du hier zurzeit nichts tun.
Du kannst nur die 2-Jahres-Sperrfrist abwarten und dann erneut die ZV einleiten, vielleicht ändert sich etwas an den Vermögensverhältnissen.
VAK liegt vor, nichts pfändbares vorhanden... also kannst du hier zurzeit nichts tun.
Du kannst nur die 2-Jahres-Sperrfrist abwarten und dann erneut die ZV einleiten, vielleicht ändert sich etwas an den Vermögensverhältnissen.
Liebe Grüße
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- Absoluter Workaholic
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Man könnte über die Drittauskünfte die Angaben des Schuldners in der VAK überprüfen. S. Geiselmann