weiteres Verfahren nach Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nedise
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#1

05.04.2019, 15:03

Hi.
Ich habe hier von einer Schuldnerin eine Vermögensauskunft vorliegen. Natürlich ist hier nichts zu holen...

Die Schuldnerin schuldet unserem Mandanten gem. Anerkenntnisurteil 1.300 € sowie unsere RA-Kosten.

Welche Möglichkeiten hab ich denn, hier evtl. doch noch was zu holen?

Danke vorab 8)
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Laska
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#2

06.04.2019, 09:37

Hallo,

VAK liegt vor, nichts pfändbares vorhanden... also kannst du hier zurzeit nichts tun.

Du kannst nur die 2-Jahres-Sperrfrist abwarten und dann erneut die ZV einleiten, vielleicht ändert sich etwas an den Vermögensverhältnissen. ;)
Liebe Grüße

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Geiselmann
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#3

07.04.2019, 17:19

Man könnte über die Drittauskünfte die Angaben des Schuldners in der VAK überprüfen. S. Geiselmann
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