Vollstreckung zur Nachtzeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

03.04.2019, 10:35

Hallo zusammen,

habe hier den Beschluss vom Gericht für die Erlaubnis zur Vollstreckung von Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen.

Es geht um die Vollstreckung eines Zwangsgeldes. Jetzt mach ich ja wieder einen Vollstreckungsauftrag, meine Frage ist ob ich das im Formular irgendwie gesondert beantragen, ankreuzen bzw. mitteilen muss.

Habe auf Anhieb gerade keine Idee dazu.

Vielen Dank schonmal

Gruß Sanni
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Anahid
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#2

03.04.2019, 11:10

Warum neuen Antrag? Schick den Beschluss an den GV mit der Bitte, nun den Auftrag vom ..... durchzuführen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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