Hallo zusammen,
habe hier den Beschluss vom Gericht für die Erlaubnis zur Vollstreckung von Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen.
Es geht um die Vollstreckung eines Zwangsgeldes. Jetzt mach ich ja wieder einen Vollstreckungsauftrag, meine Frage ist ob ich das im Formular irgendwie gesondert beantragen, ankreuzen bzw. mitteilen muss.
Habe auf Anhieb gerade keine Idee dazu.
Vielen Dank schonmal
Gruß Sanni
Vollstreckung zur Nachtzeit
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Warum neuen Antrag? Schick den Beschluss an den GV mit der Bitte, nun den Auftrag vom ..... durchzuführen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.