![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich habe beim GV Verhaftungsauftrag gestellt. Schuldner hat Raten geleistet. Zuletzt kam eine "Restzahlung" vom GV. Da mein Foko noch 70,00 € Rest aufwies, habe ich den GV um Prüfung gebeten. Daraufhin teilte er mir mit, dass er ein von der Justiz geprüftes Forderungsberechnungsprogramm nutze und seine Berechnung deshalb maßgeblich sei; sein Foko sei ausgeglichen. Er hat mir dann erklärt, wie er den Verhaftungsauftrag eingebucht habe. Ich habe dies nachgerechnet und komme sogar auf eine noch höhere Restzahlung als ursprünglich. Da er mir sein Foko nicht zusenden kann, kann ich auch leider nicht nachvollziehen, wie diese Differenz zustande kommt. Er ist der Meinung, dass meine Tageszinsen mit 1,00 € zu hoch seien; er habe nur 0,9888 € berechnet.
Zwar ist mir bewusst, dass es durchaus zu Zinsdifferenzen kommen kann. Aber solch eine hohe hatte ich auch noch nicht. Ich möchte gerne von euch wissen, ob solche großen Differenzen tatsächlich möglich sind. Ggf. muss der Mandant entscheiden, ob er hier noch etwas unternehmen möchte; ich gehe davon aus, dass hier dann die Erinnerung einzulegen wäre.
Vielen Dank für eure Hilfe.