Hallo ihr lieben,
ich soll eine Abrechnung erstellen. Kann ich für jede ZV-Tätigkeit gesondert eine Gebühr geltend machen?
Wir haben einmal einen PÜ beantragt und zusätzlich noch einen Antrag zur Vollstreckung aus dem KFB.
Hätte die Rechnung nun so erstellt:
2300 Geschäftsgebühr
3100 Verfahrensgebühr
3104 Terminsgebühr
3309 Verfahrensgebühr Antrag auf PÜ
3309 Verfahrensgebühr Vollstreckungsmaßnahme
PTE
MwSt.
Ist das so richtig?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gebühren ZV
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Die Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Für jede ZV-Maßnahme ist die 3309 entstanden, da ihr - wenn ich dich richtig verstehe - auch aus jedem Titel vollstreckt habt.
Die PTE 7002 ist insgesamt 4x entstanden. 1x außergerichtliche Tätigkeit, 1x gerichtliches Verfahren und für jede ZV-Maßnahme 1x.
Für jede ZV-Maßnahme ist die 3309 entstanden, da ihr - wenn ich dich richtig verstehe - auch aus jedem Titel vollstreckt habt.
Die PTE 7002 ist insgesamt 4x entstanden. 1x außergerichtliche Tätigkeit, 1x gerichtliches Verfahren und für jede ZV-Maßnahme 1x.