Gebühren ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Eilinchen
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#1

08.03.2019, 11:53

Hallo ihr lieben,

ich soll eine Abrechnung erstellen. Kann ich für jede ZV-Tätigkeit gesondert eine Gebühr geltend machen?

Wir haben einmal einen PÜ beantragt und zusätzlich noch einen Antrag zur Vollstreckung aus dem KFB.

Hätte die Rechnung nun so erstellt:

2300 Geschäftsgebühr
3100 Verfahrensgebühr
3104 Terminsgebühr
3309 Verfahrensgebühr Antrag auf PÜ
3309 Verfahrensgebühr Vollstreckungsmaßnahme
PTE
MwSt.

Ist das so richtig?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Feldhamster
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#2

08.03.2019, 12:56

Die Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

Für jede ZV-Maßnahme ist die 3309 entstanden, da ihr - wenn ich dich richtig verstehe - auch aus jedem Titel vollstreckt habt.

Die PTE 7002 ist insgesamt 4x entstanden. 1x außergerichtliche Tätigkeit, 1x gerichtliches Verfahren und für jede ZV-Maßnahme 1x.
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