VZV in Essen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Krumbelholz
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#1

05.03.2019, 11:56

Hallo liebes Forum,


ich habe eben einen Anruf von einer GVin erhalten und bin seitdem sehr verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir ja aushelfen, ich weiß gerade nicht wo mein Fehler ist. Folgendes zum Sachverhalt:

Wir wollen gegen einen Schuldner pfänden, möglicher Drittschuldner ist eine Bank in Essen. Ich habe also auf der folgenden Seite (https://fs.egov.sachsen.de/formserv/fin ... name=SMJus) das Formular genommen (wir sind in Sachsen ansässig). In meiner normalen Praxis fülle ich dieses Formular aus und schicke es mit der Bitte um Zustellung an den zuständigen Gerichtsvollzieher. So auch in diesem Falle.

Doch dann kam der besagte Anruf eben rein. Die GVin teilte mir mit, dass sie mit dem Formular nicht arbeiten könne, da es nicht das "richtige" Formular für Anwälte wäre. Da denk ich mir nur: :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Sie möchte dass wir das richtige Formular nehmen, da sie sich nicht in der Lage sieht nur aufgrund der Titelkopie und Forderungsaufstellung tätig zu werden. Die Frage ist also: Was mach ich jetzt? Ich möchte doch nur den Anspruch sichern, bevor der PfÜB greift :-? Welches verfluchte Formular soll ich nehmen (oder reicht es wenn ich das als Schriftsatz mache)?


Liebe Grüße

Krumbelholz
Pitt
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#2

05.03.2019, 12:09

Grundsätzlich gibt es keinen Formularzwang. Das von Dir verwendete Formular sieht für mich so aus, als ob es eigentlich für Gerichtsvollzieher entwickelt worden ist, die im Rahmen eines ZV-Auftrages mit der Ausbringung einer Vorpfändung beauftragt wurden. Falls Du kein Anwaltsprogramm hast, das einen anderen Text zur Verfügung stellt, findest Du im nachstehenden Link einen Beitrag, in dem eine Kollegin ihren Mustertext zur Verfügung gestellt hat.
viewtopic.php?t=87814
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Anahid
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#3

05.03.2019, 12:17

Für das vorläufige Zahlungsverbot gibt es keinen Formularzwang. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte (hatte allerdings noch nie ein solches Problem) wäre, dass die von Dir zusätzlich einen Vollstreckungsauftrag will auf dem normalen Vollstreckungsformular. Guck mal hier im IWW-Beitrag unter 3.
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Krumbelholz
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#4

05.03.2019, 13:20

Hallo ihr Beiden,


ich danke euch für eure Hilfe! Ich werde jetzt einfach einen Schriftsatz erstellen, unser Programm hat dafür auch ein entsprechendes Muster. Ich dachte nur, dass bei der ZV mittlerweile überall Formularzwang herrscht.

Habt vielen Dank.
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