Ich habe für unsere Mandanten, ein Ehepaar, einen Kombiauftrag gegen den Schuldner gestellt - mit Erhöhung.
Nun bekomme ich vom GVZ folgende Mitteilung:
"... gehe ich davon aus, dass (Mdtin) und (Mdt.) als ein Ehepaar anzusehen sind.
Somit sind sie ein Gläubiger.
Ich habe daher die RVG-Gebühren auf 49,27 € (für den ZV-Antrag) und auf 64,26 € (für den VAK-Antrag) gekürzt."
Ähäm ... ich glaube, der hat was Falsches geraucht.
Kurioses vom Gerichtsvollzieher
- Anahid
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Ja nu, das geht ja auch mal gar nicht. Musstest Du erst einmal eine Titelberichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragen oder hat er sich dann dennoch bereit erklärt, den Titel so wie er ist zu vollstrecken?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
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Na der Gute nimmt es aber sehr genau!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- Anahid
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Ja, aber nicht genau genug, ansonsten würde er die Anwaltskosten nicht kürzen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- sh161
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Kurios geht es weiter:
Nachdem ich den GVZ gebeten hatte, mir zu erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage er denn meint, dass es sich bei den Eheleuten um eine rechtliche Person handelt, bekam ich folgende Antwort:
"Durch einen phonetischen Übertragungsfehler habe ich Ihnen versehentlich die 2. RVG-Gebühr gestrichen. Dies habe ich nun korrigiert.
Mein Versehen bitte ich entschuldigen zu wollen."
Ja, nee, ist klar ... "phonetischer Übertragungsfehler" ...
Aber immerhin geht es jetzt mit den richtigen Zahlen weiter und einen Termin für die neue VA hat er auch angesetzt.
Nachdem ich den GVZ gebeten hatte, mir zu erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage er denn meint, dass es sich bei den Eheleuten um eine rechtliche Person handelt, bekam ich folgende Antwort:
"Durch einen phonetischen Übertragungsfehler habe ich Ihnen versehentlich die 2. RVG-Gebühr gestrichen. Dies habe ich nun korrigiert.
Mein Versehen bitte ich entschuldigen zu wollen."
Ja, nee, ist klar ... "phonetischer Übertragungsfehler" ...
Aber immerhin geht es jetzt mit den richtigen Zahlen weiter und einen Termin für die neue VA hat er auch angesetzt.
- Anahid
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Na immerhin etwas. Ist ja nicht so, dass wir nix anderes zu tun hätten, da freut man sich doch gerne über die Mehrarbeit wegen so einem Unfug.
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