Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1
26.02.2019, 11:27
Moin Ihr Lieben,
ich soll die ZV aus einem VU betreiben. Es handelt sich um Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung eines Pkw. Wie genau formuliere ich das denn im ZV-Auftrag? Vielleicht hatte das ja schonmal jmd und kann mir helfen. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten und ich wünsche Euch noch einen schönen Tag
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Crydea
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#2
26.02.2019, 11:38
Ist der Annahmeverzug festgestellt?
Telefonier am besten mal mit dem zuständigen GVZ. Ich hab auch meine erste Zug-um-Zug ZV auf dem Tisch, welche deiner sehr ähnlich ist. Mir hat ein Telefonat mit dem GVZ weitergeholfen. Der war auch sehr nett. Habe ihm halt offen und ehrlich gesagt, dass ich sowas zum ersten Mal mache und ob er mir vlt helfen mag, bevor wir da zig mal hin und her schreiben.
LG
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mücki
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#3
26.02.2019, 11:48
Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
viewtopic.php?f=41&t=89229&p=2027725&hi ... g#p2027725
Ansonsten, wie crydea ... und am einfachsten ist es, wenn der Annahmeverzug schon festgestellt ist, weil man dann nämlich "ganz normal" vollstrecken kann.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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BeLu89
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#4
27.02.2019, 11:09
Vielen Dank für Eure Antworten. Im VU steht nicht, dass der Annahmeverzug festgestellt ist, obwohl wir das mit der Klage beantragt haben... Da hat natürlich keiner drauf geachtet
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Allerdings läuft die Rechtsmittelfrist noch. Wie gehe ich jetzt vor? Einspruch einlegen und die Berichtigung bzgl. der Feststellung des Annahmeverzuges beantragen?
Und noch eine ganz doofe Frage: Wie finde ich den zuständigen Gerichtsvollzieher raus? Rufe ich beim Amtsgericht an und frage dort einfach nach?
Wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Crydea
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#5
27.02.2019, 11:30
BeLu89 hat geschrieben: ↑27.02.2019, 11:09
Und noch eine ganz doofe Frage: Wie finde ich den zuständigen Gerichtsvollzieher raus? Rufe ich beim Amtsgericht an und frage dort einfach nach?
Wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag
Schau in welchem Gerichtsbezirk der Gegner wohnt. Dann beim zuständigen Gericht anrufen und mit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle verbinden lassen. Die können dir sagen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist und der auch Telefonnummer etc geben
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#6
27.02.2019, 11:31
Bei einem VU würde ich beantragen, den Tenor zu ergänzen. Denn wenn der Annahmeverzug festgestellt ist im Urteil, hast Du überhaupt keine Probleme mehr.
Und ja, den zuständigen Gerichtsvollzieher erfährt man, wenn man bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Gerichts am Sitz des Schuldners anruft und dort fragt, welcher GV für diese Anschrift zuständig ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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BeLu89
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#7
27.02.2019, 11:35
![Notier-Smiley :notier](./images/smilies/notier.gif)
Vielen Dank Ihr Lieben