Sicherungshypothek eintragen und Rückgewähransprüche pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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düsselrecht
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#1

21.02.2019, 15:12

Hallo zusammen,

zur Sicherungshypothek eintragen habe ich eigentlich keine Frage.

Allerdings bzgl. der Pfändung der Rückgewähransprüche. Hab ich noch nie gemacht. Ich habe hierüber im Formularbuch und Internet sehr viel gelesen und jetzt: ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Eine Einsichtnahme in das Grundbuch hat ergeben, dass das Grundstück den Eheleuten (unsere Schuldner) je zur Hälfte gehört und diese mit der Bank eine Sicherungsabrede dahingehend vereinbart, dass eine Befriedigung aus der Grundschuld nur in der Höhe erfolgen darf, wie auch noch das Darlehen valutiert.

Lt. Lektüre sollte man - trotz irgendwelcher Vereinbarungen - trotzdem pfänden. Also:

Hat jemand einen Antrag hierzu parat?

Vieeeeeeeeelen Dank schon einem für Euer Feedback.
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Anahid
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#2

21.02.2019, 15:56

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
düsselrecht
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#3

21.02.2019, 19:21

Asche auf mein Haupt. Ich muss gestehen, ich gabe zunächst Dr. Google gefragt. Da kam kein Verweis auf Foreno. Keine Ahnung, warum ich hier nicht direkt gesucht habe. Aber dankeeeeeee
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