Vollstreckung gegen einen eingetragenen Verein

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Regina4588
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#1

19.02.2019, 11:09

Hallo Ihr Lieben,

Ich hab ein Endurteil gegen einen eingetragenen Verein und soll nun daraus vollstrecken. Da ich noch nie gegen einen Verein vollstreckt habe ist nun die Frage, kann ich das so einfach, auf was muss ich achten bzw. inwieweit ist es sinnvoll.

Danke Euch schon mal im Voraus
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mücki
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#2

19.02.2019, 11:27

Zunächst mal wäre es gut zu wissen, um was für einen Verein es sich handelt. Beim örtlichen Fußballclub, würde sich z.B. eine Kassenpfändung am Samstag oder Sonntag anbieten, wohingegen sich das beim örtlichen Kleingartenverein nicht lohnen dürfte und daher eher eine Kontopfändung oder auch ein normaler ZVA in Frage kommen würde. Aber im Grunde vollstreckt man beim Verein genauso wie bei anderen Schuldnern auch.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Regina4588
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#3

19.02.2019, 11:39

Also der Verein veranstaltet wohl Festivals bzw. ist mir zumindest eins bekannt welches von dem Verein veranstaltet wird.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke somit kommt eine Kontopfändung oder Kassenpfändung z. B. bei einem Festival für mich in Betracht denke ich
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mücki
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#4

19.02.2019, 12:49

Da empfiehlt es sich tatsächlich in Erfahrung zu bringen, ob der Eintritt vorab oder vor Ort an der Kasse bezahlt werden kann muss. Unter Umständen muss beides gemacht werden, also Konto- und Kassenpfändung.
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