Pfändung eines Luftfahrzeuges

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

30.05.2008, 10:07

Habe da mal eine Frage:

Weiß irgend jemand, wie ich ein Flugzeug pfänden kann?

Müsste ja eigentlich per PfüB gehen, aber wer ist dann der Drittschuldner?

Das Luftfahrtbundesamt oder der Flugplatz, wo das Ding rumsteht???

Habe leider nirgens etwas dazu finden können.
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Master24
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#2

30.05.2008, 10:11

Das Ding gehört doch dem Schuldner? Dann verhält es sich ähnlich der Kfz-Pfändung, es gibt doch dann keinen Drittschuldner. :) Einfach die Zwangsversteigerung von dem Ding einleiten.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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cappie
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#3

30.05.2008, 10:11

Ich denke mal vollstrecken mit Gerichtsvollzieher. Oder lieg ich jetzt total falsch??
Gast

#4

30.05.2008, 10:17

Mein Chefchen meinte, es ist anders als beim Kfz. Habe davon ja auch keine Ahnung. Wann pfändet man schonmal sowas.
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advocatus diaboli
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#5

30.05.2008, 10:17

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen: http://bundesrecht.juris.de/luftfzgg/BJNR000570959.html

Vielleicht hilft das auch weiter.

@RebeccaGeesdorf: Ich meine auch, daß es anders ist, suche aber noch nach der Begründung. ;-) Zur Not vielleicht beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig fragen.

edit
keine Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften über die ZV in körperliche Gegenstände bei Sonderregelungen wie z.B. dem o.g. Gesetz, Thomas/Putzo, § 808, Rdnr. 1
Schnubbel
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#6

12.05.2011, 13:54

Ich muss auf diese Sache nochmal zurückkommen, weil ich jetzt auch vor diesem Problem stehe. Ich habe dazu zwar im Stöber, Forderungspfändung, Rn. 2007 f. was gefunden, verstehe es aber ehrlich gesagt nicht so ganz. Deshalb wäre es wichtig für mich zu erfahren, wie das damals ausgegangen ist. Wäre für jedwede Rückmeldung sehr sehr dankbar!!!
cosmicmoon
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#7

20.06.2011, 16:29

Gem. § 808 ZPO, erfolgt die Pfändung durch Gerichtsvollzieher, sofern das Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle (beim Amtsgericht) oder beim Pfandrechtsregister eingetragen ist. Dies ist vor der Pfändung zu prüfen. Sollte das Fluggerät jedoch in der Luftfahrzeugrolle oder im Pfandrechtsregister eingetragen sein, erfolgt die Vollstreckung durch Zwangsversteigerung gem. §§ 870a ZPO, 171a ff. ZVG, 99, 100 LuftfzRG.
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missy0709
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#8

15.02.2019, 14:18

Hallo, stehe jetzt ebenfalls vor dem Problem, ein Flugzeug zu pfänden. Es ist von einer britishen Airline. Kann mir evtl. jemand sagen, ob ich das über einen "normalen" Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher machen kann, oder ob evtl. eine Zwangsversteigerung eingeleitet werden muss.
Im Internet habe ich leider nichts gefunden. Da waren wohl welche kurz davor eins zu pfänden, aber es wird nicht rauszulesen, wie das abgelaufen ist.

Vielen Dank vorab.
"Wer Tiere quält, ist unbeseelt und Gottes guter Geist ihm fehlt, mag noch so vornehm drein er schaun, man sollte niemals ihm vertraun." Johann Wolfgang von Goethe
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Anahid
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#9

15.02.2019, 14:29

In dem Beitrag über Deinem steht doch ganz ausdrücklich drin, was wo wie zu überprüfen und zu veranlassen ist. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Schwalbe
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#10

28.10.2019, 08:26

cosmicmoon hat geschrieben:
20.06.2011, 16:29
Gem. § 808 ZPO, erfolgt die Pfändung durch Gerichtsvollzieher, sofern das Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle (beim Amtsgericht) oder beim Pfandrechtsregister eingetragen ist. Dies ist vor der Pfändung zu prüfen. Sollte das Fluggerät jedoch in der Luftfahrzeugrolle oder im Pfandrechtsregister eingetragen sein, erfolgt die Vollstreckung durch Zwangsversteigerung gem. §§ 870a ZPO, 171a ff. ZVG, 99, 100 LuftfzRG.
Gilt das auch, wenn es eine Fluggesellschaft außerhalb der EU betrifft? Das Flugzeug würden wir in Frankfurt pfänden...???
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