![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich habe folgenden Fall:
Wir haben für unsere Mandanten, 17 jähriges Kind vert. D.d. gesetzl. Vertreterin, die Mutter, ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt und Pfüb beantragt. Nun hat der Schuldner Erinnerung einlegen lassen, welche begründet wird, dass die ZV wegen der gesetzlichen Vertretung der Mutter unzulässig Ist, da sich das minderjährige Kind derzeit in Haft befindet und kein Obhutsverhältnis besteht.
Ich bin jedoch der Meinung, dass durch die derzeitige Inhaftierung, die gesetzliche Vertretung durch die Mutter nicht ausser Kraft gesetzt ist und weiterhin besteht. Der Titel ist doch weiterhin gültig oder sehe ich das falsch?
Wie kann ich nun dagegen vorgehen? Durch das Vollstreckungsgericht wurde dem schon Beschluss erlassen dass die ZV erst einmal ausgesetzt wird.
Würde mich über eure Meinungen und Hilfestellungen freuen. Danke.
Lg
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)