Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Maija
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 03.07.2017, 17:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
29.01.2019, 20:10
Hallo Zusammen,
ich bin Wiedereinsteigerin was die ZV betrifft, deshalb wundert Euch bitte nicht über meine dummen Fragen
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
.
Ich habe vor einen Vollstreckungsauftrag mit Pfändung, Abgabe VA und Drittauskünfte zu machen. Jetzt stellt sich für mich nur die Frage, wo trage ich die Gebühr für die Drittauskunft im Formular ein? "Q" ist ja schon komplett mit den beiden Gebühren für Vollstreckungsauftrag und Vermögensverzeichnis belegt. Fügt man da einfach nochmals eine zweite Seite "Q" dazu, wo man dann die dritte 0,3 für die Drittauskunft einträgt?
-
AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
#2
30.01.2019, 10:29
Unser Programm macht das automatisch. Wenn RA-Micro das nicht automatisch macht, dann musst du eine zusätzliche Seite mit der entsprechenden Kostenrechnung beifügen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
-
Maija
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 03.07.2017, 17:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
#3
30.01.2019, 10:44
Alles klar. Vielen Dank.
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
-
paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3184
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
#5
06.05.2019, 10:14
Wenn du bei M4 das Kreuz nicht machst müsste RAM es theoretisch mit übernehmen, kann es aber leider nicht sagen, da ich nie Drittauskünfte im normalen VA beantrage. Wenn nicht liegt es vielleicht daran, dass die Rechtsauffassung nicht 100% eindeutig ist?
-
Soenny
- Administratorin
![Administratorin Administratorin](./images/ranks/jsanny-rank.png)
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
-
Maija
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 03.07.2017, 17:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
#7
06.05.2019, 10:20
Bei uns funktioniert es bei RAM nach wie vor nicht. Mein letzter Stand ist auch die BGH-Entscheidung und die dürfte schon eindeutig sein.
-
paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3184
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
#8
06.05.2019, 10:22
Wenn du sie gesondert beantragst entsteht die Gebühr, mit Kreuz meine ich nur, wenn der GV sie dann auch einholt, so kenne ich das. Wie gesagt, ich mache immer x bei M 4 und habe daher noch nie welche erhalten. War auch nur meine Auffassung
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Vielleicht hat RAM die Entscheidung nicht umgesetzt? Hotline?