Gerichtsvollzieherkosten Vorpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
dondax
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#1

22.01.2019, 11:12

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier mal eine - zugegebenermaßen vielleicht etwas komische - Frage:

Und zwar ist es bei uns in der letzten Zeit öfter vorgekommen, dass nach einem PfÜB der Schuldner die Forderung gleich bezahlt hat. Soweit so gut - das Problem ist nun eher, wenn ich gleichzeitig eine Vorpfändung beantragt habe, habe ich ja die Gerichtsvollzieherkosten, die durch die Vorpfändung entstanden sind, noch nicht vorliegen. Das heißt, der Schuldner zahlt die Hauptforderung aus dem PfÜB und die Gerichtsvollzieherkosten aus dem PfÜB. Auf den Kosten der Vorpfändung bleibt ja dann der Mandant sitzen - ich kann die ja nicht in einer neuen ZV-Maßnahme durchsetzen, da ich dadurch ja auch wieder neue Kosten verursache. Wie kann ich dem denn am besten entgegenwirken?

Ich hoffe, die Frage ist nicht allzu dämlich gestellt, aber da ich nicht so oft ZV mache, habe ich da echt ein praktisches Problem :kopfkratz
samsara
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#2

22.01.2019, 11:30

Nachdem das vorläufige Zahlungsverbot in der Regel vor dem Pfüb zugestellt wird, sind dem Drittschuldner und dem Schuldner doch diese Kosten auch bekannt.
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AliceImWunderland
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#3

22.01.2019, 11:40

dondax hat geschrieben:
22.01.2019, 11:12
Auf den Kosten der Vorpfändung bleibt ja dann der Mandant sitzen - ich kann die ja nicht in einer neuen ZV-Maßnahme durchsetzen, da ich dadurch ja auch wieder neue Kosten verursache. Wie kann ich dem denn am besten entgegenwirken?
Wieso bleibt der Mandant darauf sitzen? :kopfkratz Zum Einen, wie samsara schon geschrieben hat, sind diese Kosten in der Regel dem DS bekannt. Zum anderen, kannst du, nachdem diese Kosten dir bekannt sind, dem DS und dem Schuldner eine Forderungsaufstellung schicken, mit der Aufforderung, den Restbetrag zu bezahlen. Sollte dies nicht erfolgen, kannst du wegen des Restbetrages einen neuen Pfüb beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
dondax
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#4

22.01.2019, 12:23

Ach so :patsch , ich habe das nur nie wirklich aufschlüsseln können, weil die Kostennote für die Vorpfändung in den letzten Fällen immer so spät hier eingetrudelt ist. Und nach Zusammenrechnung aller entstandenen Kosten ist das bei uns nie wirklich exakt aufgegangen, irgendwie hat immer ein gewisser Teil (die letzten Male der für die Vorpfändung) gefehlt...

Noch mal zu meinem Verständnis: Falls der Schuldner nach Zahlungsaufforderung nicht zahlen würde und der neue PfÜB beantragt werden würde, wären das aber wieder komplett neue Kosten und auch eine neue Tätigkeit, die nach Nr. 3309 VV RVG abzurechnen wäre, oder?

Vielen Dank Euch!
dondax
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#5

22.01.2019, 12:26

Obwohl - wenn Vorpfändung und PfÜB-Zustellung nicht vom gleichen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden und die Kostennote - warum auch immer -zeitlich nach der Kostennote für den PfÜB hier ankommt, weiß doch der (Dritt-)Schuldner gar nichts von den Kosten der Vorpfändung?!

Oder habe ich jetzt einen völligen Denkfehler??

Sorry noch einmal
samsara
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#6

22.01.2019, 12:30

Du kriegst doch die Rechnung vom GV erst, wenn schon zugestellt wurde.
dondax
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#7

22.01.2019, 13:59

Ja, aber der Gerichtsvollzieher, der mit dem PfÜB beauftragt ist, kann doch nur seine Kosten mit angeben - von den Kosten des Gerichtsvollziehers, der die Vorpfändung durchführt, weiß er ja im Zweifel gar nichts. Ich habe jetzt extra noch einmal die Akten durchforstet, in den letzten zwei Fällen war es immer so, dass genau die Kosten für die Vorpfändung nicht beglichen wurden.
samsara
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#8

22.01.2019, 14:06

Das hat ja nichts mit den unterschiedlichen GV´s zu tun. Der Drittschuldner und der Schuldner wissen doch Bescheid.
dondax
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#9

22.01.2019, 14:14

Jetzt muss ich dann doch völlig blöd fragen, ich glaube, das habe ich bisher dann irgendwie falsch verstanden :-?

Also ich beantrage einen PfÜB mit gleichzeitiger Vorpfändung. Beides läuft über unterschiedliche Gerichtsvollzieher: der GV, der den PfÜB bearbeitet, stellt diesen an den Dritt-/Schuldner zu und setzt auch gleich seine eigenen Kosten mit "auf die Rechnung"... Und der GV, der die Vorpfändung zustellt? Gibt der bei der Zustellung auch gleich seine eigenen Kosten für diese beim Dritt-/Schuldner mit an? Ich dachte immer, der würde die Kosten uns in Rechnung stellen und der Schuldner würde von diesen Kosten in dem Sinne gar nichts mitbekommen :pfeif

Bin halt echt kein ZV-Profi...
samsara
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#10

22.01.2019, 14:18

Die Kosten sind in der jeweiligen Zustellurkunde aufgeführt - sowohl beim Pfüb, als auch beim vorläufigen Zahlungsverbot.
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