PfÜB, VB lautet auf 3 Anwälte der Kanzlei,einer ausgeschíeden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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heiba
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#1

14.01.2019, 15:51

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe folgendes Problem: Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Mandanten erwirkt (Honorarforderung),Vollstreckung verlief erfolglos. Jetzt nach 2 Jahren haben wir einen Pfüb beantragt.
Der lautet auf (Antragsteller:) Rechtsanwälte Dr. A, Dr. B, RAin C. Rechtsanwältin C ist mittlerweile ausgeschieden. Das Gericht moniert nun, dass die Bezeichnung im Pfüb-Antrag (hier habe ich nur Dr. A und Dr. B eingegeben)
vom Titel abweicht, das ist ja auch richtig. Aber es gibt doch im VB keine Bezeichnung "Gesamtgläubiger" , sondern nur "Gläubiger". Ich kann doch, wenn ich möchte, auch NUR für Gäubiger Dr. A oder nur für Dr. B usw. einen Antrag stellen,
oder nicht? Oder muss ich etwa tatsächlich den Titel ändern lassen????

:kopfkratz
Freija
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#2

15.01.2019, 07:41

Liegt euch denn ein Nachweis vor, aus dem die Änderung des Kanzleinamens hervorgeht? Wir haben damals bei derartigen Monierungen einen Auszug, ich denke es war aus dem Partnerschaftsregister, vorgelegt. Den Gerichten hat das in unserem Fall immer ausgereicht, sodass wir den Titel nicht ändern lassen mussten.
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