ich habe folgendes Problem: Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Mandanten erwirkt (Honorarforderung),Vollstreckung verlief erfolglos. Jetzt nach 2 Jahren haben wir einen Pfüb beantragt.
Der lautet auf (Antragsteller:) Rechtsanwälte Dr. A, Dr. B, RAin C. Rechtsanwältin C ist mittlerweile ausgeschieden. Das Gericht moniert nun, dass die Bezeichnung im Pfüb-Antrag (hier habe ich nur Dr. A und Dr. B eingegeben)
vom Titel abweicht, das ist ja auch richtig. Aber es gibt doch im VB keine Bezeichnung "Gesamtgläubiger" , sondern nur "Gläubiger". Ich kann doch, wenn ich möchte, auch NUR für Gäubiger Dr. A oder nur für Dr. B usw. einen Antrag stellen,
oder nicht? Oder muss ich etwa tatsächlich den Titel ändern lassen????
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)